
Auszüge
aus der Verfassung Anderson -
erschienen auf der
Homepage
der Schweizerischen Grossloge Alpina
aus dem Französischen ins
Deutsche übersetzt
Ein
Freimaurer .....
- darf
nicht versagen/fehlen in seinen Aufgaben gegenüber
einem geringeren/ untergeordneten Justiz- Verwaltungsbeamten
( .....) um keinerlei Unruhe zu provozieren noch
politischen Argwohn zu schüren seitens der
Regierung an der Macht
- er
kann als Mitglied nicht aus der Loge hinausgejagt
/ verjagt werden
und seine Verbindungen mit der Loge bleiben unauflöslich
/ unzertrennlich.
eine
Loge ist ein Ort, wo
- ......
jeder Bruder muss sich ihren Eigenen Regeln
ebenso wie auch den Haupt- / Oberregeln unterwerfen
- die
als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen
...... dürfen unter keiner Verstümmelung
oder unter psychischem Schwund/ Makel /Defekt
leiden, was sie hindern könnte, die Kunst
ihrem Meister zu dienen zu lernen und ein Bruder
zu werden (der Meister
= Satan! - Kommentar des Übersetzers)
- Diesen
Verwaltern und Statthaltern / Direktoren, Vorgesetzten
und Untergebenen der Loge muss bezüglich
ihrer Funktion gehorcht werden durch alle Brüder
entsprechend den Alten Verpflichtungen und Weisungen,
in aller Demut, Ehrerbietung, Liebe und Eifer.
- Keine
Steuerung / Ablenkung wird angewandt / toleriert
werden bei den eigentlichen Arbeiten der Freimaurer
und die Freimaurer selbst werden nicht mit jenen
zusammenarbeiten, die nicht frei/ freimütig
sind , ausser bei unumgänglicher Notwendigkeit.
- Der
Bruder verneigt sich vor dem Urteil und dem Entscheid
der Loge, die das einzig zuständige Gericht
für Streitigkeiten ist (unter Ausnahme
bei Anrufung vor der Grossloge ) ........ aber
die Freimaurer-Angelegenheiten dürfen nie
vor die Justiz gebracht werden, ausser wenn die
unumschränkte Notwendigkeit wie es sich gehört
durch die Loge bestätigt werden muss.
- Die
Brüder tauschen unter sich nützliche
Instruktionen/ Anweisungen aus , ohne gesehen
oder gehört zu werden.
- Ihr
werdet umsichtig in Eueren Entschlüssen
/ Reden / Gesprächen und Eueren Betragen
/ Verhalten, damit auch der scharfsinnigste
Fremde weder entdecken noch erraten kann, was
er nicht wissen soll.
Und ihr werdet manchmal das Gespräch ablenken
und es nach Möglichkeit vermeiden / vorsichtig
führen zur Ehre der ehrwürdigen Bruderschaft.
- Einen
fremden Bruder müsst ihr gewissenhaft
in vorsichtiger Weise prüfen, damit ihr nicht
von einem unwissenden Betrüger reingelegt
werdet.
Einen solchen müsst ihr mit Verachtung und
Hohn zurückweisen und euch davor hüten,
ihm auch nur das mindeste Geheimnis preiszugeben.
- Aber
wenn ihr ihn als wahren und ehrlichen /aufrichtigen
Bruder erkennt müsst ihr ihm verschwenderische
Hochachtung/ Respekt erweisen, den er verdient
und falls er es benötigt, müsst ihr
ihm helfen. (.....) Erlaubt nicht, dass ein Bruder
verleumdet wird, aber verteidigt seinen guten
Ruf und leistet ihm alle Dienste /Hilfe, die ihr
leisten könnt.
soweit die Übersetzung
Daraus
resultiert, dass
- diese
Freimaurerei international und national / Schweizer
Grossloge Alpina eigenständig ist und ihre
eigene Verfassung besitzt und über alles
stellt.
- unsere
Schweizer Gesetzte gründend auf die Schweizerverfassung
beseitigt sind zum Nutzen der Verfassung der Freimaurer
und das, weil ein Freimaurer-Richter in einem
Prozess, indem eine Partei der Freimaurerloge
zugehörig ist, Stellung für den Freimaurer
nehmen muss.
- sobald
beide Parteien zur Freimaurerei gehören,
es ihnen verboten ist, Hilfe bei der LEGALEN Gerichtsbarkeit
zu holen.
- die
Schlichtungsstellen/Gerichte/ Verwaltungen/ Polizei
etc. national und international parteiisch
befangen, korrupt, verfilzt etc. sind
- diese
Situation die absolute Notwendigkeit bedingt,
die Zugehörigkeit zur Freimaurerei, zu Rotary-,
Kiwanis-, Lionsclubs bei Verwaltungsmandaten,
Gerichten, Staatanwaltschaften, Polizei, Kanton-
Gemeinde- und Bundesstellen, Politikern etc. zu
veröffentlichen.
- die
in aufgezählten und öffentlichen Ämtern
stehenden Personen unter Eid und schriftlich bezeugen
müssen, dass sie keine Verbindung zu einer
Geheimorganisation oder einem Geheimverein, Serviceclub
etc. haben und unterhalten
- offiziell,
von amteswegen angeordnet werden muss, dass die
einer Loge oder anderen bruderschaftlichen Vereinigung
angehörenden Personen handlungsunfähig
sind und somit ihres Amtes enthoben werden müssen.
Nur so
ist gewährleistet, dass
·
jedem Bürger das Recht auf Unparteilichkeit
garantiert ist und in der Schweiz nach Gesetzen
des Rechtsstaates Schweiz und der Menschenrechte
geurteilt wird.
·
z.B. die Schweizer Justiz sich nicht in Verbindung
mit einer geheimen kriminellen Organisation/Vereinigung
bewegen darf, um die konstitutionellen, verfassungsmässigen
Recht der Bürger ihres Landes zu garantieren.
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