
Einschreiben
Staatsanwaltschaft
GR
Sennhofstasse
17
7000
Chur
Trimmis, 8.8.2012
Einsprache und
Straf-und Schadenersatzklage gegen
den
Strafbefehl vom 27. Juli 2012
erhalten
am 6. August 2012
Mit diesem Datum wird die Einsprachefrist von 10 Tagen
ab 6.8.12 eingehalten !
Zur
Sachlage 1976:
1976
haben die Nachbarn Seitz-Kruschel-Bätschi/Pellicioli
Land gekauft.
Peter
Seitz-Kokodic 530m2 - wobei
er am 15.5.1976 seine eingereichte Baubewilligung
für 520m2 von der Gemeinde Trimmis erhalten
hat.
Klaus
Kruschel-Weller 526m2 - wobei
er am 30.März 1976
seine eingereichte Baubewilligung für 520m2
von der Gemeinde Trimmis erhalten hat.
Johann
Bätschi-Liechti/heute Remo und Heidi Pellicioli-Melchior 600m2 - und weil
Klaus Kruschel-Weller dem Erbauer des Hauses Bätschi
keine Durchfahrt gewährte, mussten die damaligen
Verkäufer und Landeigner in einem 2. Kaufvertrag noch 17,5m2 dazu abtreten - mit
festgestellter und mehrfach nachgewiesener und rechtswidrig
erpresster Zufahrt.
1995 als wir nach Trimmis zogen starteten die nachgewiesenen Mehrfachstraftäter
und Schwerstverbrecher wie nachgewiesen 1976 erneut
eine Hetzkampagne mit Horror und Terror und einer
ganzen Reihe von Straftaten - wie
Falschen Anschuldigungen, Ehrverletzungen,
Beleidigungen, Falschaussagen etc. - siehe unvollständige,
beigelegte Straftäterliste.
Am 14. Nov. 1996 richteten die erwähnten
Straftäter Seitz-Kruschel ein Schreiben an die Baukommission
der Gemeinde Trimmis mit dem Hinweis, dass sie
die Verträge von 1976 fordern
mit den entsprechenden Quadratmetern (Beilage) und diese eingehalten werden müssen.
Am 24.3.1997 sandte auch Ehepaar Pellicioli an C. Brasser einen Brief
mit klarem Hinweis, dass sie nur die Verträge
von 1976 fordern
( Pelliciolis Forderungs-Datum 2.6.1976 entspricht
den Verträgen von Klaus Kruschel-Weller – Beilage)
Am 13. Dez. 1996 erwähnt die Baukommission Trimmis
DU/sc, dass die Verträge
von 1976 ( 2. Juni 1976 ) nach wie vor Gültigkeit
haben.
Für
den angestrengten Horror und Terror mit anschliessendem
Gerichtsentscheid von 1999/2000 etc. wurde vom amtlichen Geometer Jenatsch+Co
Domenic Signorell ein Plan am 8.April 1997 im Auftrag
der Nachbarn Seiz-Kruschel-Pellicioli erstellt .
(Beilage)
Dieser
Plan ist Grundlage/Basis für die nachgewiesenen
rechtswidrig angezettelten Urteile.
Zum
Sachverhalt Seite 2 des erwähnten Strafbefehls vom
27.Juli 2012 erhalten am 6.8.2012:
1.
Es handelt sich nicht um
die rechtskräftig festgestellte Servitutsfläche
zugunsten der Grundstücke 632
Kruschel/ 633 Seitz / 635 Pellicioli. Im
Urteil vom 14. Juni 1999 heisst es auf Seite 11:
das Mäuerchen ist nicht Bestandteil des Urteils.
(Beilage) Weil
es zu unserem Privatgrundstück gehört.
Und weil bereits 1999 über
dieses Mäuerchen so geurteilt wurde, kann jetzt
nicht nochmals darüber
entschieden werden; das beweist ja ebenfalls,
dass es sich hier wieder um einen Terrorakt der Nachbarn mit Hilfe
RA Justs und der Justiz handelt.
Trotzdem etwas zur erwähnten Mauer mit angeblich
losen Steinen von knapp einem Meter, dem Holzpfosten
und die sich dahinter befindende Thujahecke
sowie den losen Verbundsteinen ab Holzpfosten Richtung
Mittelweg. Es ist
zu bemerken und ist nachgewiesen, dass diese
Mauer bereits auf dem Plan
des amtlichen Geometers vom 8.
April 1997 bestanden hat. Also,
laut Plan vom 8.April 1997 nicht im Bereich – wie vorne erwähnt –
zur Servitutsfläche
gehört.
Im Gerichturteil von 1999/2000
hat das Kantonsgericht klar bestätigt, dass diese
Mauer auf Privatgrund steht!- das Mäuerchen nicht
Bestandteil der Servitut ist! (Beilage)
Beim erwähnten Holzpfosten
handelt es sich um eine vom amtlichen Geometer gesetzte
Grenzlatte – und nicht
um einen x-beliebigen Holzpfosten! Diese Grenzlatte
ragte mit dazugehörigem oberen Geometerwinkel
ca. 20 cm über diese Mauer hinaus. Beilage Fotokopie
ab Video vom 5.6.2001 am Tag als
Klaus Kruschel erneut eine Straftat begangen hat.
Die Klage dazu hatte die Bündner Staatsanwaltschaft
nicht bearbeitet! Am selben Tag war auch der
chronische Lügner RA Just anwesend (siehe
Foto).
Beim erwähnten Urteil vom 27. Juli 2011 des Bundesgerichts
ist nachgewiesen, dass es sich ebenfalls und
erneut um ein rechtswidriges Urteil handelt, da den Kreis-, Bezirks-, und Kantonsrichtern und den in diesem Zusammenhang
tätigen Bundesrichtern
sämtliche Unterlagen wie Pläne, Urteile von
1999 /2000 etc. zur Verfügung standen.
Im Urteil vom 14. Juli 1999 heisst es
unmissverständlich, weil das Mäuerchen ja bereits
seit 1976 stand: Das Mäuerchen ist nicht Bestandteil
des Urteils /Seite 11.
Mit Schreiben vom 18. Aug. 2011 erstatteten die
Schwerstverbrecher Seitz/Kruschel/Pellicioli eine
Strafanzeige mit der Behauptung, wir seien den Verpflichtungen
dieses kriminellen Urteils nicht nachgekommen.
Anlässlich des Augenscheins vom 14.Okt.2011
- ohne meine Anwesenheit- stellte der nachgewiesene
Straftäter und Schwerstverbrecher
Stefan Lechmann angeblich fest, dass
die Eheleute Bizenberger diesen Verpflichtungen
nicht nachgekommen sind -
und - stattdessen den Holzpfosten durch einen
Metallpfosten ersetzt hätten,
sowie die Mauer um eine Reihe erhöht und
nachträglich die ursprünglichen losen Steine einbetoniert
hätten! Das beiliegende
Foto vom 5.6.2001 zeigt unmissverständlich,
dass der Schwerstverbrecher Stefan Lechmann erneut
nicht klar im Kopf ist. (Beilage Straftatenliste)
Die Stellungnahme zur Fax-Anfrage
Kruschels von Ernst Kühne Sargans vom 22.Sept. 2008
an Klaus Kruschel ist allen bekannt.
(Beilage)
Die Straftäter Kruschel/Seitz/Pellicioli
wissen also Bescheid, weil
sie ja 1976 ja bereits rechtswidrig gebaut haben
und ihr RA Just weiss es auch.
Der erwähnte Schwerstverbrecher Stefan Lechmann
beauftragte die Firma Querbeet AG die Gegenstände
zu entfernen, die in die Dienstbarkeitsfläche hineinragten;
doch auch Lechmann weiss
, dass die Mauer auf unserem Privatgrundstück steht,
wie das Kantonsgericht
dies 1999 bereits klärte!!!
Tatsache ist, dass der angebliche Pfosten aus Metall
schon 1996 - also vor Erstellung des Plans vom 8. April 1997
– an dieser Stelle im Privatgrundstück stand und
nicht nachträglich eingesetzt wurde; denn Firma
Kehl machte die Umgebungsarbeiten und entfernte zwei 15m hohe Bäume und eine Tanne
auf unserem Privatgrundstück. Auch die Mauer wurde
nicht - wie Richter Lechmann behauptet- um eine
Reihe Steine erhöht und keine Steine wurden nachträglich
einbetoniert.
Ich erstatte somit hier in diesem Zusammenhang gegen
die Beteiligten Straf- und Schadenersatzklage ; Klage gegen
die Schwerstkriminellen
Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior
Kreispräsident Jochen
Knobel und –vize Esther Ruckstuhl
den nachgewiesenen Schwerstverbrecher und Vizepräsident des Bezirksgericht Landquart
Stefan Lechmann,
befördert zum BzG-Präsident
den nachgewiesenen Schwerstverbrecher und Kantonsgerichtspräsidenten Norbert Brunner,
die Bundesrichter Hohl, Meyer
Lorenz, N. von Werdt, Schwander. (siehe
Beilage Strafanzeigen)
sowie gegen
die Sachbearbeiterin M. Dietrich
ebenfalls Strafanzeige; denn sie hat all die
Lügen, Falsch-Anschuldigungen der Schwerverbrecher
erneut widergegeben- Klage in unserern Fällen wegen Amtsmissbrauch,
Nötigung, Begünstigung, Falschen Anschuldi-gungen,
Ehrverletzungen, Beleidigungen etc. und Zugehörigkeit
zum Bündner Justizsumpf.
Ich
verlange eine Entschädigung von fr. 100‘000.- und
die Kosten zulasten der nachgewiesenen Straftäter.
Ich verlange auch
- die Durchführung einer
amtlichen Nachmessung der Grundstücke nach den Verträgen
von 1976 mit gekauften Flächenmassen/m2
und
- den Augenschein um weitere
Beweise zu erbringen, wer hier kriminell ist!
– Denn die beweis-pflichtige
Gegnerschaft mit allen Nachbarn, Richtern, RA’s,
Staatsanwälten, Polizisten etc.
hat immer gelogen und keine Beweise erbracht.
2.
Am 24. April 2012 stellte
Peter Seitz-Kokodic einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung
gegen Emil Bizenberger.
Da wie eingangs erwähnt Peter Seitz-Kokodic
1976 530m2 Land gekauft hat und seine Baubewilligung
von 1976 auf 520m2 erteilt wurde, hat
Peter Seitz-Kokodic den Beweis zu erbringen,
dass ich auf seinem Grundstück nach den gekauften
m2- Land von 1976 und der Baueingabe
von 1976 Sachbeschädigung begangen habe, bzw. sich die roten Punkte auf
seinem Grundstück befinden.
Auch die oben erwähnten andern Personen - Nachbarn,
Kreis-, Bezirks- und Kantonsrichter und die
Bundesrichter – sind beweispflichtig,
dass ihre in dieser Sache getätigten Behauptungen,
Aussagen und schliesslich darauf basierenden Urteile etc.
der Wahrheit entsprechen, gemäss den gültigen Verträgen
von 1976 und dem rechtmässigen Eigentum, aber auch
ob das Mäuerchen laut Gerichtsurteil vom 14. Juli
1999/2000 und die erwähnten Behauptungen der Wahrheit
der Verträge bzw. der Realität entsprechen.
Tatsache
ist, dass der Schwerverbrecher Stefan Lechmann (siehe
Beilage mit Straftaten) beim ersten Augenschein
gar nicht anwesend war und der damals bereits stehende
Metallpfosten (Beilage Foto von 2001) durch die Straftäterin Esther
Ruckstuhl nicht ins Protokoll aufgenommen wurde.
Seltsames Verhalten wurde bei Ruckstuhl festgestellt;
denn sie hat mir das Rechtliche Gehör verweigert,
Amtsmissbrauch , Nötigung, Begünstigung, Sachbeschädigung,
Hausfriedensbruch, Falsche Anschuldigung, Ehrverletzung,
Beleidigung etc. begangen.
Der Verlauf der Grenze/Mauer/rote Punkte kann also
seriös nur mit einer amtlichen Nachmessung der Grundstücke
bzw. Grenze zu Seitz-Kokodic, Kruschel-Weller, Pellicioli-Melchior
nach den 1976 gekauften m2-Land festgestellt
werden, da zeigt sich’s dass unsere Aussagen
betreffend Mauer, roten Punkte etc. richtig sind
und den erwähnten Anschuldigungen nicht standhalten.
Ebenfalls muss eine Strafuntersuchung gegen die
Rechtsanwälte Hermann Just und Martin Buchli -beide
Kanzlei Masanserstr. 35 / Salishaus / Freimaurer
Logen-Tempel Libertas et Concordia in Chur mit angeblich
über 90 Mitgliedern und einer von Amerika gesteuerten
internationalen Verfassung, die über der jeweiligen
Landesverfassung steht – eingeleitet werden.
Die in der Aussageliste festgehaltene Aussage
RA Buchli-Caspers „ich
bin Freimauerer und Sie werden immer Einsprache
und nie Recht bekommen und – Sie haben eine Prozesslawine
gestartet, die Sie nicht so schnell aufhalten können“
erklärt vieles auch die
nachgewiesene Tatsache, dass Buchli 1997 und in den
folgenden Jahren mehrere Straftaten begangen hat
und nicht ich! Denn 1997 hatte ich mit dem Eigentum
bezüglich dessen die kriminellen Nachbarn meine
heutige Frau bzw. ihre Eltern seit 1976 terrorisierten
gar nichts zu tun! (siehe Aussageliste und Briefe
des damaligen RA an Mandantin C. Brasser)
Ich
verlange eine Entschädigung von Fr. 100‘000.-
Somit
muss aber auch in diesem Zusammenhang gegen
die Freimaurer Loge Libertas et Concordia Masanserstr.
35 in Chur und deren Mitglieder,
den Einfluss der Rotarier mit ebenfalls eigener
von Amerika gesteuerten Verfassung sowie
die Staatsanwaltschaft GR
(laut Beilage und Aussage A. Largiadérs:
„Bei uns bekommen Sie nie Recht!“) und
die ehemaligen RR des Justizdep.
Martin Schmid/heute Ständerat und Babara
Janom Steiner/heute Finanzdep. ermittelt werden,
weil diese Personen vorsätzlich
nichts gegen die weit bekannten rechtswidrigen Machenschaften
der gesamten Bündner Justiz in unseren Fällen unternommen
haben, aber bestens informiert sind.
Wenn Personen – Nachbarn, RA, Richter, Polizisten- jahrelang und hundertfach
Straftaten begehen, jahrelang lügen und seltsames
Verhalten an den Tag legen, ist bei diesen eine
Untersuchung einzuleiten, ob nicht evtl. irgend
eine Krankheit vorliegt und sie beeinträchtigt.
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten.
Ich
verlange einen Augenschein mit auf den Grundstücken
markierter erwähnter Nachmessung gemäss den gültigen
im Grundbuch eingetragenen Verträgen von 1976 mit
klarer m2-Angabe.
Auch zu den mir gemachten Vorwürfen hatte ich bisher keine Gelegenheit
Stellung zu nehmen oder Beweise einbringen zu können.
Es ist aber ein Menschenrecht, Straftätern, Kriminellen,
Verbrechern und Schwerstverbrechern keine Folge
zu leisten.
Zum Schutze meiner Frau, mir und unserem Eigentum
sind folgende Personen sofort zu verhaften:
(siehe Beilage Brief an Kapo-Kommando GR
Hrn. W. Schlegel vom 10. Juli 2012)
Peter
und Eva Seitz-Kokodic, Klaus und Margret Kruschel-Weller,
Heidi und Remo Pellicioli-Melchior,
RA Hermann Just, Martin Buchli-Casper,
Richter Jochen Knobel, Esther Ruckstuhl, Michael
Fleischhauer, Stefan Lechmann, Norbert Brunner etc.
Mitglieder der Staatsanwaltschaft -Renato Fontana,
Corsin Capaul, Albert Largiadér, Maurus Eckert etc.
Polizei- Beat Eberle, Sandro Schrofer, Paul Orlik,
Hartmann etc.
ehem. Justizdepartement RR Barbara Janom Steiner
und Martin Schmid
Nach
dem Erlebten und den vorliegenden Beweismitteln
handelt es sich um eine Reihe
OD=Offizial Delikte, die von Amtes wegen zu verfolgen
sind – wie auch
StGB 260 Kriminelle Organisation, StGB 275 Rechtswidirge
Vereinigung, StGB 337 Organisiertes (ist erkennbar) Verbrechen von Amtes wegen verfolgt werden muss.
Schliesslich
verbiete ich allen Personen ohne meine persönliche
Einwilligung unser Grundstück gemäss den gültigen
im Grundbuch eingetragenen Verträgen von 1976 mit
m2-Angaben zu betreten, begehen, befahren
oder anderweitig zu missbrauchen. Plan Kreis AG,
der von 4 weiteren Geometern schriftlich und von
über 15 Fachpersonen mündlich bestätigt wurde.
Da die erwähnte Gegnerschaft und die betroffenen Richter bisher keine
Beweise erbracht haben, sind
beiden Strafbefehle aufzuheben und wie alle
Entscheide im Zusammenhang mit den gültigen Verträgen
von 1976 neu seriös unbefangen und ehrlich zu beurteilen.
Ich verweise auch auf all meine eingereichten Straf-
und Schadenersatzklagen.
Da
ich nicht wie z.B. RA’s, Psychologen, Soziologen,
Politologen etc. für meine Ausbildung hunderttausende
Franken Steuergelder benötigt habe, wurde auch dieses
Schreiben in angemessenem Wortschatz verfasst.
Und da seit Langem öffentliches Interesse besteht
über die terrorisierende Behandlung anständiger
Bürger in Graubünden/im Rechtsstaat Schweiz und
die Begünstigung Krimineller und Schwerst-verbrecher
sowie die Aufklärung in welcher Gefahrenzone sich
der Gast, Bewohner etc. bezüglich der verbrecherischen
Machthaber in Graubünden befindet, geht dieses Schreiben
an verschiedene Adressen auch ins Ausland und an
verschiedene Konsulate.
Ich lehne die gesamte Bündner
Justiz ab wegen nachgewiesener Straftaten (Beilage)
wie z.B. jahrelanger
Begünstigung etc.
Freundliche
Grüsse
Beilagen
als Beweismittel nummeriert
Strafbefehl / 1-4
Straftäterliste / 5-20
Straftatenliste / 21
Aussageliste / 22
eingereichte Straftatenliste unvollständig / 23-30
Straftaten Knobel und Ruckstuhl / 31
verschiedenen Gesichter
/ 32
2 Briefe an C. Brasser als Beweis, dass ich nicht
beteiligt war / 33-34
Beginn des erneuten Justizterrors
/ 35
Brief des Mehrfachstraftäters RA Martin Buchli Masanserstr.
35 /
36
Brief 28. Juni 2000/28.8.2000 mit Fotos
/ 37-38-39
Urteil 14. Juni 1999
/ 40- 41
von Kruschel-Seitz-Pellicioli geforderte Verträge
von 1976 / 42-43-44-45
Gemeinde bestätigt die Verträge von 1976
/ 46
Domenic Signorell bestätigt mit Plan, dass die jetzige
Grenze falsch ist
und dass die Nachbarn 1976 rechtswidrig gebaut
haben / 47-48-49
Geometer Kühne Kreis AG bestätigt mit Nachmessung
und Plänen die kriminellen Machenschaften gegen
uns / 50-51-52-53-54-55
Rechnung Kehl 23. Sept.1996
/ 56
Kopien der Situation
/ 57- 58
Das Bermuda-Dreieck
/ 59
Brief an
RA Hermann Just / 60
Bilder ab Video vom 5.6.2001
/ 61-62
Brief an Kommandant W. Schlegel
10. Juli 2012
/ 63-64-65-66
Brief an BR Evelin Widmer-Schlumpf
/ 66-67-68-69-70-71-72-73
Werte Bürgerinne und Bürger
/ 74
www-Adressen und Bücherliste / 75
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