
Strafklage
gegen
Stadtpolizeikommandant-Stellvertreter
Roland
Hemmi
Trimmis, 9.9.2012
Am
22. Juli 2012 habe ich bei der Stadtpolizei Chur
eine Strafanzeige eingereicht.
Diese Strafklage liegt bei.
Stadtpolizei-Stellvertreter Roland Hemmi sandte
mir diese mit seinem Brief datiert vom 2. Aug. 2012
unsachlich und gesetzeswidrig,
aber auch mit obstrusen Behauptungen zurück.
Auch dieses Schreiben liegt als Kopie bei.
Nun,
da mir inzwischen mehrfach zu Ohren kam, dass
Hemmi auch in anderen Fällen - die ich nicht nachweisen
kann - rechtswidrig/gesetzeswidrig handelte und
daher anzunehmen ist, dass es sich auch hier um
Amtsmissbrauch, Nötigung, Begünstigung handelt,
erstatte ich Strafanzeige
gegen Roland Hemmi, stellvertretender Churer Stadtpolizeichef.
Es
handelt sich hierbei aber auch um OD=Offizial Delikte
und diese sind von
Amtes wegen zu ermitteln/bearbeiten. Eigentlich
müsste nicht erklärt werden, dass hierbei nach Schweizer
Gesetz gehandelt und mit unbefangenen Personen /Institutionen
ermittelt werden muss, doch meine Erfahrungen veranlassen
mich, Sie trotzdem darauf hinzuweisen.
Gerade
weil ich weder Juristerei- noch Studierter bin wie
RA, Juristen, Richter, Politologen, Psychologen,
Soziologen etc. und nicht hunderttausende Steuergeldfranken
(Ärzte 1-1,5Mio) für meine Ausbildung und das Wissen benötigte, habe ich aber umso sachlicher, wahrheitsgetreu
und in angemessenem Wortschatz die Lage/Situation geschildert.
(Ringvortrag über das “seltsame juristische
Denken“ und “die dunkle Seite des Rechts“ von Dr. Peter
Gauch)
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten
Die erwähnten und eingereichten Strafklagen sind
unverzüglich zu bearbeiten.
Freundliche
Grüsse
Durch vermehrtes öffentliches Interesse, wird dieses
Schreiben an verschiedene Adressen im In- und Ausland
versandt sowie Medienvertretern unterbreitet.
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