
Einschreiben/Eigenhändig/Rückantwort
Kantonspolizei
GR
Kommandant
Hrn. W. Schlegel
Ringstrasse
2
7001
Chur
Trimmis,
10. Juli 2012
Sehr
geehrter Herr Schlegel
Hiermit
erhalten Sie Straf-und
Schadenersatzklagen gegen
- den
nachgewiesenen Mehrfachstraftäter (Schwerstverbrecher)
als Bündner Polizist
XY , der mit Nazimethoden und Rambo-Stil
seit Jahren gegen uns
agiert
und dem eine Reihe Straftaten nachgewiesen sind.
(Vorfall 2)
- den
deutschen im heutigen Polen geborenen Klaus Kruschel-Weller
und dessen deutscher
Ehefrau
Margrete
Kruschel-Weller Mittelweg 22 in Trimmis, die beide ebenfalls seit
1976 täglich
straffällig werden und Schwerstverbrecher
sind.
Vorfall
2:
Heute am 10. Juli 2012
erschien XY mit namenlosem Polizist
gegen 15.45 Uhr-16.20 Uhr vor unserer Garage und
polterte wie bereits öfters rechtswidrig mit irgendeinem
Gegenstand gegen die Terrassentür, dass erneut leichte
Lackschäden entstanden. Die im Topf neben der Türe
gelegenen Granitstücke, die er auch schon über die
Türe auf unsere Terrasse reinwarf, waren es natürlich
nicht mehr. (Dieser Wurf ist dokumentiert wie der
polizeiliche Diebstahl aus unserem Garten in der
Nacht vom 20. Sept. 11)
Als dann meine Frau öffnete, begrüsste er sie kurzerhand
mit der vorgefassten
Anschuldigung: „Was
habt ihr da heute erneut wieder angestellt?“Gemäss
XY Aussage waren er und sein Kollege zuvor bei Klaus
Kruschel und hätten die Wahrheit erfahren! Wir -
eigentlich nur Emil Bizenberger - waren bereits die Schuldigen. XY sprach ca.
eine halbe Stunde mit meiner Frau, indem er Beleidigungen,
Ehrverletzungen und dumme hirnlose Worte/Geschwätz
von sich gab und wie bereits früher, keine
Bereitschaft zeigte uns seriös zuzuhören, sondern
vorbehaltlos die andere Partei unterstützte und
schützte wie seit Jahren.
Wie aus den Beilagen ersichtlich
(Aussage-, Straftäter-, Straftatenliste und den
früher eingereichten Strafklagen z.B. gegen XY etc.)
ist es für diese Schwerstverbrecher verboten unser
Grundstück zu betreten etc.etc. (Es ist ein Menschenrecht
dieses Verbot auszusprechen und ein persönlicher
Schutz für meine Frau und mich nach dem bereits
Erlebtem!)
Ich
erstatte daher erneut Strafanzeige gegen den Schwerstverbrecher
und Polizisten
der Kantonspolizei Graubünden
XY, Posten Landquart, wegen erneuter
Falschanschuldigung, Parteinahme, Amtsmissbrauch,
Nötigung, Drohung, Beleidigung, Begünstigung, Ehrverletzung,
Belästigung im privaten Bereich, Hausfriedensbruch
etc. etc.
Vorfall
1:
Heute Morgen 10.7.2012
gegen 11.10 Uhr befand ich mich auf unserem
privaten Grundstück – also nicht servitutsberechtigt!
Ich befasste mich mit den Schäden, die auf Anweisung
des Schwerstverbrechers Peter Seitz-Kokodic, Mittelweg
20 durch zwei Mitarbeiter der Firma Querbeet Trimmis
an unserem Eigentum ausgeführt wurden (siehe aktenkundige
Strafklage) unter Schutz des Schwerstverbrechers
XY und einem Polizei-Kollegen.
So stand ich mit einer
kleinen Gartenschere in der linken Hand an unserer
Hecke als Klaus Kruschel-Weller im grauen BMW GR 37345 (Beilage Foto der am Boden/meinem
Standplatz abgelegten Gartenschere)
mich erneut angefahren hat – was er seit
1996 öfters schon tat -
gar unsern RA hatte er 2001 gestreift, dass
der sich mit einem Sprung zur Seite retten musste
! (Beilage Fotos der hinterhältigen und kriminellen
Fahrweise KKs)
Kruschel touschierte mich
von hinten und erwischte mich seitlich am rechten
Fuss, an der Ferse und an Unter- und Oberschenkel.
In der Folge kam ich zu Fall. Erst schlug ich rückwärts
mit dem Unterarm auf der Frontscheibe des BMWs auf
und mein Arm streifte auch über das Dach.
Kruschel manövrierte
vorsätzlich und in überhöhter Geschwindigkeit
und grobfahrlässig; denn die Fahrbahn die er neben
mir noch zur Verfügung hatte war mindestens 2,9m
breit! Dank meiner Geistesgegenwart und
der schnellen richtigen Reaktion wurde Schlimmeres
vermieden, zumal ich z.B. auch mich mit der in der
linken Hand gehaltenen kleinen Gartenschere (Foto)
verletzen hätte können oder evtl. Kruschels Auto
einen Kratzer abbekomme hätte. Ich habe Kruschel
darauf auch zur Rede gestellt. (Video)
Nun muss
ich annehmen, dass - gemäss Aussage XY - das Ehepaar Klaus und Margarete
Kruschel-Weller
einmal mehr gelogen haben. Somit erstatte
ich auch Strafanzeige gegen Klaus und Margarete
Kruschel-Weller wegen
Ehrverletzungen, Falschanschuldigungen, Körperverletzungen,
Bedrohung an Leib und Leben, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch,
Betrug etc.
Hier wird erneut mit Lug und Trug versucht mich
zu liquidieren und die Machenschaften der Schwerstverbrechers
der Bünder Justizmafia zu verdecken und vertuschen.
Grundsätzliches:
Da mehrfach nachgewiesen ist, dass auch
- der Schwerstverbrecher Gemeindevorstand und Kreispräsident
Jochen Knobel (SVP/ heute BDP) Trimmis,
die Bezirksrichter M. Fleischhauer
SVP, LM SVP, St. Lechmann
CVP, Schneider SVP, etc. (siehe Beilage) sowie -
- Kantonsrichter Norbert Brunner, Schlenker, Bochsler,
Jegen, Schäfer, Guyan, Michael
etc. (siehe Beilagen)
- Kantonspolizei : Daniel Zinsli, Robert Engi, R.
Wiezel, XY, Sandro Schrofer, Thomas Hobi
etc. (siehe Beilage)
- Staatsanwaltschaft : Maurus Eckert, Albert Largiadér,
A. Zinsli, Renato Fontana, Corsin
Capaul, D. Willi, L. Reger etc. (siehe
Beilage)
- Gemeinde Trimmis. J.C. Bonorand, H. Bauschatz,
J. Knobel, Adolf H., P. Bürkli, A. Dudli
etc. (siehe Beilagen)
- Rechtsanwälte : Martin Buchli-Casper, Hermann
Just, Rudolf Kunz etc. (siehe Beilage)
in unseren Belangen sich vielfach straffällig gemacht
haben und Schuldige sowie Mitschuldige sind an der
jetzigen Situation
verlange
ich auch in diesem neuen Fall eine Straf- und Schadenuntersuchung,
da die gesamte Bündner Justiz und die Regierung
(z.B. RR Martin Schmid, B. Janom Steiner) in unseren
Fällen die Schwerstverbrecher z.B. Ehepaar Kruschel-Weller,
Nachbarn etc. seit 1997 gefördert und begünstigt haben. (siehe Briefe und Aussagen
von RR Schmid und UR A. Largiadér, RA Buchli etc.
)
Weder ein RR-Mitglied noch
ein Grossrat hat sich seit 1997 je um diese Sache:
Justizmafia bemüht; die
Kontrolle hat schändlich versagt und schadet auch
dem Ansehen des Ferienkantons Graubünden und der
Schweiz.
Die Beilagen – Straftäter-, Straftaten-, Aussageliste,
Fotos, Plan, Briefe etc. - sind ein Bestandteil
meiner Klagen.
Da
auch nachgewiesen ist, dass international tätige
Institutionen/Netzwerke mit eigenen internationalen
von Amerika gesteuerten Verfassungen – der
jeweiligen Landesverfassung übergeordnet – mit
Abmachungen und Bestimmungen durch deren Mitglieder,
Sympatisanten, Freunde und Befangene z. B. der Bilderberger, Freimaurer
(Chur mit 90 Mitgliedern), Rotarier,
Lions, Round Table, Soroptimisten, Zonta
(über 36 Clubs) etc.
in Graubünden
und in der Schweiz agieren und ständig gegen
Schweizer Verfassung, Gesetze, Verordnungen etc.
und gegen EMRK verstossen , ist eine Untersuchung
gegen die Drahtzieher sofort einzuleiten;
denn
es sind fremde Richter!
Laut
Aussage RA Martin Buchli-Casper der unsern 1.
RA 1997 in dessen Kanzlei aufsuchte um ihm mitzuteilen
und zu drohen: „ Ich bin Freimaurer, Sie werden nie Recht erhalten werden!“ (Beilage
Aussageliste) ist diese Untersuchung
dringlich, weil diese 90 Mitglieder der Loge Libertas
et Concordia/Masanserstr. 35 , FM ca. 4000 in der
Schweiz, Rotarier ca. 11‘000
- Schaltstellen besetzten und brüderlich
verpflichtet gegen Schweizer Gesetze handeln müssen
-
d.h. Korruption, Zuhältertum, Begünstigungen etc.
wächst wie ein Krebsgeschwür!
Das organisierte Verbrechen StGB 337, kriminelle
Vereinigung StGB 260, Rechtswidrige Vereinigung
StGB 275 ist auch hier mit der Aussageliste nachgewiesen.
Dann
ist festzustellen, dass in Graubünden nicht nur
Schwerstverbrecher bei der Polizei (z.B. XY) befördert
und belohnt werden, sondern auch nachgewiesene
Schwerstverbrecher am Gericht (wie Stefan
Lechmann beim Bezirksgericht Landquart vom Vize
zum Präsidenten!) oder Norbert Brunner, der als
Kantonsgerichtspräsident von den Regierungsmitgliedern
Christian Ratgeb, Barbara Janom Steiner, Hansjörg
Trachsel, Mario Cavicelli und Martin Jäger und den
Grossräten - alle in Kenntnis
gewisser nachgewiesener Verbrechen - trotzdem in
seinem Amt bestätigt wird.
Damit können
diese Straftäter unverantwortlich weiterhin ihrer
Verbrechen gegen Schweizer Gesetz etc. frönen, kriminell
handeln wie seit Jahrhunderten (SO-Ausgabe zum 150
Jahrjubiläum des Kt. Gerichts!). Selbst die Veltliner
wollten damals nicht der korrupten Bündner Behörde
und Justiz /dem die Korruption fördernden System
unterstellt sein, wie historisch bekannt/belegt
ist. Dieses System lebt heute noch weiter !!!
Auch die Schwerstverbrecher beim Bundesgericht und
der Bundesstaatsanwaltschaft sind relevant.
Da wir weiterhin
mit rechtswidrigen Übergriffen auf/gegen unsere
Person, unser Eigentum,
unser Recht
rechnen müssen bleibt die Produktion weiterer
Beweismittel vorbehalten. Die Beilagen sind erwähnt.
Da aber auch längst öffentliches Interesse an Informationen
zu den korrupten und kriminellen Machenschaften
und Vorkommnissen in Graubünden besteht, geht auch
dieses Schreiben zum Schutze meiner Frau, mir und
unseres Eigentums an verschiedene Adressen im In-
und Ausland und gleichzeitig an verschiedenen Konsulate
etc.; denn die “Welt“ muss erfahren wie kriminell
es in der Schweiz aber auch in Graubünden zugeht
und in welcher Gefahrenzone sich der Bürger, der
Feriengast, der Besucher, der Besitzer einer Immobilie
etc. befindet – jahrhundertelang geübte und hochaktuelle
Korruption. Im Besonderen muss gewarnt werden, weil die Bündner
Justiz so kriminell ist und
bis heute selbst 4 gültige Verträge von 1976
und 4 gültige Grundbucheinträge missachtet
– also
ein Amt / das Grundbuchamt ausser
Kraft setzt !!!!!!!!! (diejenigen, die
das bisher geschehen liessen sind mitschuldig)
Die Bücher-
und www.Adressenliste ist beachtenswert und geben
einen Einblick in die Situation in der Schweiz.
Schliesslich erkläre ich, dass ich nicht Jus studiert
habe - somit auch nicht hunderttausende Franken
der Steuerzahlergelder für mein Wissen verbrauchte
wie RA, Staatsanwälte, Politologen, Soziologen,
Psychologen etc. oder Ärzte, deren Ausbildung 1-1,5
Mio Franken kostet – die Wahrheit/Tatsachen schreibe,
so dass es alle verstehen.
Da
wie erwähnt sowohl die Bündner Polizei wie die Staatsanwaltschaft
vorsätzlich meine eingereichten Strafklagen nicht
eröffnen und somit die gesamte Justiz in unseren
Fällen nicht nur befangen ist
! - müssen
alle unsere Fälle von einer neutralen, ausserkantonalen Stelle
neu beurteilt werden, da es sich auch um OD= Offizial
Delikte handelt.
Die gesamte
Bündner Justiz ist mitschuldig an den seit 1976/1996
andauernden
kriminellen Handlungen gegen uns. Somit
ist es ein Menschenrecht, dass wir diesen
Schwerstverbrechern den Zutritt auf / zu unserem privaten Grundstück weiterhin
verbieten und ihnen keine Folge leisten. In einem
Rechtsstaat wären die erwähnten Schwerstverbrecher
längst hinter Schloss und Riegel.
Deshalb
steht es mir auch rechtlich zu, Ihnen Herr Schlegel
(SVP) unsere Klagen zur unverzüglichen Weiterleitung
an eine unbefangene Instanz zu überreichen und
zu verlangen Massnahmen zum Schutze meiner Frau,
mir und unserem Eigentum einzuleiten.
Ich sähe es als Zeichen des Aufbruchs, wenn Sie
gemäss Ihrer Aussage im Radio Grischa, Gerechtigkeit
und Wahrheit, was Ihnen angeblich ein wichtiges
Gut ist, walten lassen können.
Schiller sagte schon:
“Wenn kein Mensch mehr die
Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt
alles Bestehende auf der Erde; denn nur in der Wahrheit
sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben.“
In diesem
Sinne bedanke ich mich für Ihr echtes Bemühen und
erwarte Ihre Nachricht, wohin weitergeleitet bzw.
durch wen unsere Fälle endlich seriös behandelt
werden.
Mit freundlichen
Grüssen
|