
Trimmis, 26.
Okt. 2012
Sehr geehrter Herr Rathgeb
Dieses Schreiben und darin integriert zwei neue
Straf-und Schadenersatzklagen erhalten Sie erneut,
weil die Staatsanwaltschaft GR und die Kantonspolizei
GR meine eingereichten Strafklagen mit OD=Offizial
Delikten auch von Amtes wegen vorsätzlich, amtsmissbräuchlich nicht bearbeitet.
Beginnend möchte ich aber Grundsätzliches bemerken:
Da ich nicht studiert habe - also auch nicht
wie Rechtsanwälte, Richter, UR, Staatsanwälte, Politologen,
Soziologen, Psychologen etc. hunderttausende Franken
für meine Ausbildung, Informationen und
mein Wissen
vom Steuerzahler bezogen/gekostet habe (Ärzte
1-1,5 Mio.), werde
ich allgemein verständlich und in angemessenem Wortschatz
jedoch der Wahrheit verpflichtet meine Erlebnisse
mit der Justiz auch hier in Graubünden im Ferien-
und Zweitwohnungskanton erklären und realistisch
schildern. Der Bürger und Besucher Graubündens muss
richtig informiert werden, weil es die Medien insbesondere
Lebrument Mainstream (mit 5 Mio/Schweizermillionen/
Steuergelder), Casanova Druck, Bezirksamtsblatt
oder auch das Volksblatt Lichtenstein etc. unterlassen.
Das Volksblatt wie auch z.B. das Masüger Medium
hat gar meine im Voraus bezahlten Inserate nicht
abgedruckt.
Ursache
der Strafanzeigen sind
auch die gültigen Verträge von 1976, die drei
Nachbarn wie wir fordern, welche die drei Nachbarn aber nicht einhalten. Bereits 1976
haben sie rechtswidrig gebaut und rechtwidrig verhalten
sie sich bis heute.
Seit 1976
besitzen Kruschel und Seitz ein Haus ohne rechtsgültige
Baubewilligung und
Pellicioli ein Haus gar ohne Baubewilligung -mit
Hilfe der Gemeindebehörde und dem RA Michael Fleischhauer,
später Bezirksgerichtspräsident in unseren Fällen
!
Mit Hilfe ihrer RA‘s M. Buchli und H. Just
Masanserstr. 35 und ihres ehemaligen RA Fleischhauer
und jetzigen Bezirkrichters und der gesamten Bündner
Justiz schafften es die Nachbarn Kruschel-Seitz-Pellicioli
bisher mittels Prozesslawine rechtswidrig unser
Eigentum zu beschädigen, zu benützen und uns anzugreifen,
zu diffamieren, zu kriminalisieren, zu nötigen
etc. (Beilage)
Die
Nachbarn benützen seit 1976 aber auch mehr Land
von uns als sie von uns 1976 gekauft haben.
Dabei sprechen wir von
45m2 – 12m2- 30m2
zuviel!- total 130m2! Der
neutrale Geometer der Kreis AG hat dies 2006 aufgezeigt
und der amtliche Geometer hat 2007 diese Zuviel-Landbenützung
bestätigt - und zugleich alle seine Pläne als Urkundenfälschungen
bestätigt .
Heute
am 26. Okt. 2012 gegen 7.30 Uhr hörte ich
ein lautes Motorengeräusch auf unserem privaten
Grundstück.
Als ich etwas später - zu meiner Sicherheit
sowie zur Beweissicherung mit der Videokamera -
auf unserem Privatgrundstück nachschaute, kam Nachbar Herr Hubert Wittmann wohnhaft im Mittelweg
18 mit
seinem Laubbläser auf mich losgerannt, bedrohte
mich damit an Leib und Leben und verfolgte mich
20 m bis vor unsere Garagentüre. Dabei schwatzte
er hirnlos, aggressiv, bedrohend, weltfremd, beleidigende
Behauptungen aufstellend, Falsche Anschuldigungen
und Ehrverletzungen aussprechend z.B. er schlage
mir seinen Laubbläser auf den Kopf etc. etc.
Eigenartigerweise drohte er im ähnlichen Wortlaut
wie bereits Klaus Kruschel am 2. Okt. 2012.
Dass wir bereits mehrere Strafklagen gegen Wittmann
einreichen mussten, weil er sich nicht an Gesetze
- ans Verbot bezüglich unseres Privatgrundstücks
hält und wegen der Sachbeschädigungen, zeigt sein
Aggressionspotential uns gegenüber und erfordert
das ständige Mittragen der Kamera auf unserem Privatgrundstück.
Also zu
dieser aggressiven Begegnung kam auch Frau Berger/Partnerin
Wittmanns hinzu und erzählte wie immer seit sie
hier wohnt ca. seit 2 Jahren uninformierten Blödsinn
und viel Unwahrheiten,
machte Falsche Anschuldigungen und Beleidigungen
gegen uns etc. verbunden mit eigentümlichem Herumtänzeln
vor der Videokamera. Während Frau Berger mir ihr
seltsames Verhalten auf unserem Privatgrundstück
präsentierte, fotografierte mich in unserem privaten Bereich Hubert Wittmann auf unserem Privatgrundstück stehend mit seiner Handikamera
– privates Grundstück und Fotografierverbot
durch mich ausgesprochen hielt den aggressiven,
provokativen Nachbar nicht ab zu Filmen und Fotografieren.
Sein Verhalten und Handeln bezüglich Recht, Anstand,
Gerechtigkeit und Umgang mit fremdem Eigentum stellt
gewisse Fragen betreffend seines Zustands in den
Raum. Anscheinend ist Hubert Wittmann unbelehrbar.
In den letzten zwei Jahren traten diese Straftäter
schon öfters gegen uns gewalttätig in Szene mit
ausgeführten Sachbeschädigungen an unserem Eigentum
und rechtswidriger Benützung unseres Privateigentums.
Daher verlange
ich Massnahmen gegen diese Kriminellen, damit diese
Straftaten sofort aufhören und meiner Frau und meine
Sicherheit auf unserem Privatgrundstück wiederhergestellt
ist.
Ich erstatte also
Strafanzeige gegen diese beiden Mieter vom Mittelweg
18 in Trimmis.
Weiter
erstatte ich Strafanzeige gegen die übermässigen
Rauchemissionen dieser Nachbarn und deren Mitbewohnern
vom Mittelweg
18 in Trimmis während des ganzen Jahres;
denn wir sind stark in unserer Bewegungsfreiheit
eingeschränkt, weil Feinstaub, Gestank und Rauchemissionen
uns verunmöglichen Fenster zu öffnen oder offen
zu lassen, den Garten, die Terrasse zu benützen
(Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Nötigung).
Die Früchte/Birnen waren schwarz statt gelb und
mussten vor dem Verzehr einzeln mit der Bürste gereinigt
werden. (Sachbeschädigung)
Diese Rauch-/Feinstaubemissionen lagern sich auch
in der Gartenerde ab. Die Immissionen auf uns, Gartenfrüchte,
Lebensmittel etc. sind umweltschädigend, gesundheitsschädigend.
Ein unvollstän-diger Auszug der Rauchemmissionen
verbunden mit viel Gestank zum Aufzeigen der Intensität
unserer Ein-/ Beschränkung und gesundheitsschädliche
Immission liegt bei.
Ich
erstatte basierend auf die erwähnten Belästigungen
etc. eine
Straf- und Schadenersatzklage,
da die Situation seit 2 Jahren monatelang
vorsätzlich immer noch
andauert und obwohl in diesem Haus Mittelweg 18
! ohne Baubewilligung ! andere Möglichkeiten bestünden zu heizen.
Diese Rauch- und Gestankemissionen würde sich kein
Richter, Staatsanwalt, Regierungsrat gefallen lassen;
und verrusste, gesundheitsschädigende Luft ist keine
Werbung für den Ferienkanton Graubünden.
Da es sich bei diesen Mietern um chronische Straftäter
handelt (seit ca. 2 Jahren) verlange ich eine Entschädigung
von Fr. 50‘000.- und ein Emissionsstopp.
Weitere
Sachbeschädigungen vollzieht Wittmann mit seinem
LKW (Strafanzeigen sind eingereicht) .
Aber er parkiert seinen LKW auch stundenlang an
den gefährlichsten Stellen, nämlich in der Einfahrt
Mittelweg Abzweigung Violaweg. So ist jegliche Übersicht
an dieser Stelle erheblich eingeschränkt und stellt
eine Gefahr dar für den übrigen Strassenverkehr
im Mittel-Violaweg.
Dass Wittmann auch ohne Kennzeichen an seinem LKW
auf der Strasse fährt
(Foto heute 26. Okt. 2012 ) ist schon öfters
festgestellt worden.
Dazu kommt seine grobfahrlässige Fahrweise mit z.B.
erheblich übersetzter Geschwindigkeit auf unserem
privaten Grundstück und der Zufahrt vom Mittelweg
ins Haus Nr. 18 zu fahren.
Es muss hier nicht erneut betont werden, dass es
ohne unsere Einwilligung verboten ist unser privates
Grundstück gemäss den Verträgen von 1976 - unser
Eigentum- zu
betreten, begehen, befahren oder anderweitig zu
missbrauchen.
Hoch
interessant und unfassbar für Schweizer Verhältnisse
- jedoch
belegt - gemäss Auskunft der Trimmiser Gemeindebehörde
- ist, dass
1976 für dieses Haus am
Mittelweg 18, ein Fertighaus,
- weder
ein Baugesuch eingereicht noch eine Baubewilligung
erteilt wurde – oder dass
- von Behörden Bauabnahme-Kontrollen durchgeführt
worden sind.
- und
dass dadurch hingenommen wurde, dass zum Haus zu
viel Grund und Boden
geschlagen wurde -
mehr als ursprünglich 1976 gekauft wurde.
Da
aber auch die Baueingaben 1976 von
-
Seitz-Kokodic und
- Kruschel-Weller durch die damalige Gemeindebehörde
vorsätzlich nicht kontrolliert wurde - es bestehen anscheinend keine rechtsgültigen
Bewilligungen, Kontrollen oder verbindliche Grundbuchpläne
–
muss auch aus diesem Grund eine amtliche Nachmessung und amtliche Kontrolle
der Baueingaben mit m2-Angaben stattfinden.
(Beilage Kreis AG )
Im Sinne des Rechtsstates müssen diese rechtswidrigen
Tatsachen von Amtes wegen endlich untersucht werden.
Ich verlange von Amtes wegen eine Nachmessung der verkauften m2-Land
gemäss den Verträgen von 1976.
Da
bezüglich unserer Fälle öffentliches Interesse im
In- sowie im Ausland besteht- z.B. wie auch durch
den Reporterfilm von SF DRS 2005 ausgelöst-
geht dieses Schreiben auch an verschiedene
Adressen, Medien, Konsulate, Politiker etc. und
an alle RR von Graubünden; denn auch Schweizerinnen
und Schweizer sowie Personen, die sich in Graubünden
aufhalten sei es als Gast oder Tourist, Land- oder
Zweitwohnungsbesitzer müssen wissen in welcher Gefahrenzone
sie sich hier befinden; denn wenn z.B. 4 gültige Verträge missachtet
werden und Grundbucheinträge und das Grundbuchamt,
sämtliche Schweizer Gesetze, die EMRK ausser
Kraft gesetzt werden, und die
gesamte Justiz und Behördenmitglieder sich auf Aussagen
von nachweislichen Kriminellen und auf Urkunden-fälschungen
stützt und entscheidet, dann besteht hohe Priorität
zur Information.
Mitschuldig sind auch all jene auf der Straftatenliste
erwähnten Personen, gegen die ich auch Strafklagen
eingereicht habe.
Die geforderte gesamte Schadensumme beläuft sich
auf über 10 Mio. Franken.
Nach all meinen privaten und beruflichen Erlebnissen
und Erfahrungen ist anständigen, ehrlichen und gesetzestreuen
Bürgern Graubünden nicht zu empfehlen, solange solche
rechtswidrigen Machenschaften seitens der gesamten
Bündner Machthaber getätigt und geschützt werden. Historisch belegt ist, dass bereits die Veltliner nicht Untertan
der Bündner Machthaber sein wollten und sich von
denen nicht knechten und ausbeuten lassen wollten.
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten
Bestandteil meiner Klagen sind die Beilagen - wie:
Fotos der Straftäter Wittmann/Berger, verschiedene
Briefe und Strafklagen, sowie in diesem Zusammenhang
wichtige Informationen vom 22.Okt. 2012 etc.
Zudem verweise ich auf meine eingereichte Strafklagen.
Freundliche
Grüsse
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