
Trimmis,
22. Okt. 2012
Sehr geehrter Herr Rathgeb
Dieses Schreiben und darin
integriert zwei neue Straf-und Schadenersatzklagen
erhalten Sie, weil die Staatsanwaltschaft GR und
die Kantonspolizei GR meine eingereichten Strafklagen
mit OD=Offizial Delikten vorsätzlich nicht bearbeitet.
Beginnend möchte ich aber Grundsätzliches bemerken:
Da ich nicht studiert habe - also auch nicht
wie Rechtsanwälte, Richter, UR, Staatsanwälte, Politologen,
Soziologen, Psychologen etc. hunderttausende Franken
für meine Ausbildung, Informationen und
mein Wissen vom
Steuerzahler bezogen/gekostet habe (Ärzte 1-1,5
Mio.), werde
ich allgemein verständlich und in angemessenem Wortschatz
jedoch der Wahrheit verpflichtet meine Erlebnisse
mit der Justiz auch hier in Graubünden im Ferien-
und Zweitwohnungskanton erklären und realistisch
schildern. Der Bürger und Besucher Graubündens muss
richtig informiert werden, weil es die Medien insbesondere
Lebrument Mainstream (mit 5 Mio/Schweizermillionen/
Steuergelder), Casanova Druck, Bezirksamtsblatt
oder auch das Volksblatt Lichtenstein etc. unterlassen.
Das Volksblatt wie auch z.B. das Massüger Medium
hat gar meine im Voraus bezahlten Inserate nicht
abgedruckt.
Ursache
der Strafanzeigen sind
auch die gültigen Verträge von 1976, die drei Nachbarn wie wir fordern,
welche die drei Nachbarn aber nicht einhalten. Bereits
1976 haben sie rechtswidrig gebaut und rechtwidrig
verhalten sie sich bis heute.
Seit
1976 besitzen Kruschel und Seitz ein Haus ohne rechtsgültige
Baubewilligung und
Pellicioli ein Haus gar ohne Baubewilligung - mit
Hilfe der Gemeindebehörde!
Mit Hilfe ihrer RA‘s Masanserstr. 35 und der
gesamten Bündner Justiz schaffen sie es bisher mittels
Prozesslawine rechtswidrig unser Eigentum zu beschädigen,
zu benützen und uns anzugreifen, zu diffamieren,
zu kriminalisieren, zu nötigen etc. (Beilage)
Die Nachbarn benützen seit 1976 aber auch mehr Land
von uns als sie 1976 gekauft haben. Dabei sprechen
wir von 45m2
– 12m2- 30m2 zuviel!-
total 130m2! Der neutrale Geometer
der Kreis AG hat dies 2006 aufgezeigt und der amtliche
Geometer hat 2007 diese Zuviel-Landbenützung bestätigt
- und zugleich alle seine Pläne als Urkundenfälschungen
bestätigt .
Somit
reiche ich heute eine Straf- und Schadenersatzklage
ein gegen
den deutschen in Polen geborenen Klaus Dieter Kruschel-Weller
und
seine ebenfalls deutsche Ehefrau Margret Kruschel-Weller
beide seit 1976 wohnhaft im Mittelweg 22 in 7203
Trimmis /Graubünden/Schweiz und straffällig.
Am 2. 10.
2012 von ca. 16.31 Uhr bis 17.04 Uhr haben diese
beiden seit 1976 straffälligen Schwerst-verbrecher
erneut Straftaten begangen. Gegen 16.31 Uhr ist
Klaus Kruschel, angeblicher Architekt, auf unserem Grundstück wieder mit einer Schaufel
auf mich losgegangen wie schon öfters mit Holzkeule,
Rechen, Schneeschaufel etc. Dabei hat er mich erneut
massiv an Leib und Leben bedroht. Das geschah vor
laufender Videokamera, wovon die beigelegten Fotos
stammen. Auf unserem Grundstück drohte er mir lauthals
“dir haue
ich mit der Schaufel den Kopf ab“. Er hat dann aber
kurze Zeit später mit seiner Schaufel mit voller
Kraft und Rundumschlag auf meine Beine/Füsse gezielt,
so dass ich nur durch einen Luftsprung seinem Angriff/Schlag
noch ausweichen konnte. Nicht auszudenken welches
erhebliche Körperverletzungspotential mit Folgeschäden
diese Tat hatte; die Funken sprühten durch den Schaufelschlag
auf die Pflastersteine am Ort an dem ich stand.
Weil ich ausweichen konnte und Kruschel immer erregter
wurde, behauptete er dann auch noch eine Menge Unsinn,
wirres Zeugs, Unwahrheiten, Falsche Anschuldigungen
und anderen Blödsinn wie “ich sei nicht normal, ich hätte früher zuviel
Hefe gegessen“. (Video)
Margret
Kruschel-Weller fotografierte und filmte auf unserem
Privaten Grundstück mich und meine Frau mit ihrem
Fotoapparat währenddessen - wie bereits schon öfters.
Dazu hat Klaus Kruschel sie auch immer wieder aufgefordert!
Wohlverstanden, wir alle standen auf unserem Grundstück
und wir verboten Frau Kruschel uns zu filmen/fotografieren.(hört
man auf dem Video)
Dass ich auf unserem Grundstück filme um zu dokumentieren
liegt daran, dass wir immer wieder bedroht und angegriffen
werden oder unser Eigentum beschädigt wird etc.
(siehe Straftäterliste)
Nun hat auch Margret Kruschel während des Filmens
behauptet “Ich hätte den neutralen Geometer der
Kreis AG aufgefordert falsche Pläne nach den Verträgen
von 1976 zu erstellen! Und dass das dem zufolge
falsche Urkunden seien, wozu ich angestiftet hätte.
“ (Anstiftung, Falsche Anschuldigung etc.)
Auf weitere – wie seit Jahren erfolgende- seltsame,
abnormale Verhaltensweisen, Falschanschuldi-gungen
und realitätsfremdes, idiotisches Benehmen etc.
dieses Ehepaars möchte ich im Moment nicht eingehen.
Es zeigt sich aber nach meinen Erlebnissen seit
1996 und mit Beweisen seit 1976 , dass dieses Tun
äusserst fragwürdig und sicher nicht normal ist.
Allein schon Kruschels Fahrweise (Beilage Foto)
gibt diese Tatsache wieder. Ich belasse es auch
weitere Schilderungen der Vorkomm-nisse seit 1976
darzulegen. Darauf muss nicht eingegangen werden;
denn die Fotos mit Drohungen mit der Schaufel, Schneeschaufel,
und Holzkeule etc. sagen mehr als tausend Worte.
Die eingereich-ten Strafklagen der letzten Jahre
sind nur eine kleine Bestandesaufnahme der Schwerstkriminellen.
Ich
erstatte Strafanzeige wegen Drohung und Bedrohung
an Leib und Leben, Sachbeschädigung, Behinderung
der Bewegungsfreiheit, Nötigung, Ehrverletzung,
Beleidigung, Falsche Anschuldigungen, Einschränkung
der Bewegungsfreiheit etc.
Ich
verlange
- Kruschels
sofortige Verhaftung sowie die Einlieferung in die
Psychiatrie (FFE), da
sein jahrelanges abnomales Verhalten
Anlass zur Sorge gibt. Es ist anzunehmen,
dass er noch völlig durchdreht, da er auch
meine Frau schon öfters
bedroht hat.
- dass
Margret Kruschels Filme/Fotografien beschlagnahmt
werden und ihr geistig-seelischer Zustand
ebenfalls untersucht wird.
- eine
Entschädigung von Fr. 100‘000.-
Ich
reiche auch eine Straf- und Schadenersatzklage ein
gegen den Chauffeur, Name nicht bekannt, der Firma Morelisse- Elektroanlagen, Herawisweg
40 in 7203 Trimmis.
Am 2. 10. 2012 fuhr der Arbeiter der Morelisse-Elektroanlagen
in Trimmis über unser privates Grundstück zu Kruschel,
wobei er wutentbrannt auf der Zufahrt/auf unserem
privaten Grundstück sein Auto abstellte und überfallartig
zu mir vor die Garage rannte und mich ebenfalls
an Leib und Leben bedrohte. Er hat mich auch trotz
Verbot auf unserem Privatgrundstück fotografiert.
Die beigelegten Fotos zeigen den Kriminellen und
seine Attacke gegen mich vor unserer Garage auf
Privatgrund. Sein Verhalten war sehr befremdend,
eigenartig, diffus und äusserst unberechenbar, aggressiv,
abnormal, dubios mit wirrem Geschwafel; darum sollte
auch untersucht werden, ob sein seltsames Verhalten irgendwelche Hintergründe
hat.
Ich
erstatte Strafanzeige wegen Bedrohung an Leib und
Leben und Fotografieren im Privatbereich, Einschränkung
der Bewegungsfreiheit etc. Ich verlange eine Entschädigung von Fr. 10‘000.-
An allen unseren Fällen
sind nach meinen Erlebnissen und Erfahrungen seit
1996 auch folgende öffentliche Personen mitschuldig
:
RR Martin Schmid, RR Barbara Janom Steiner (beide
ehem. Justizdepartement-Vorsteher, die vorsätzlich
nichts gegen die Machenschaften der gesamten Bündner
Justiz unternahmen – also Mitwisser und Mittäter
sind), das Verwaltungs-, Kantonsgericht GR (siehe
Beilagen), Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht,
Bezirks-, Kreisgerichte, die Staatsanwaltschaft
GR, Kantonspolizei und Polizeikommando seit 1996,
Gemeindebehörde - siehe Beilagen Straftäter-, Straftaten-,
Aussageliste, welche Bestandteil meiner Klagen sind,
da es auch OD=Offizial Delikte sind, welche von
Amtes wegen verfolgt werden müssen.
Und
da es nicht unerheblich ist, ob eine in öffentlichem
Amt stehende Person Mitglied einer Loge ist
- wie Freimauerer, Rotary Club, Lions, Kiwanis,
Round Table, Soroptimist, Zonta , einer geheimen
Organisation oder einer anderwertigen Verbindung
- mit Verpflichtungen und vom Ausland gesteuerten
der jeweiligen Landesverfassung übergeordneten Verfassung,
muss untersucht werden wie gross und gewichtig der
Einfluss z.B. der Rotarier
aber auch der Freimaurer Loge
Libertas et Concordia Masanserstr. 35 in Chur /Salishaus
auf die Justiz ist. Es sind immerhin ca.
90 Freimaurer Mitglieder. Und
der sich 1997 selbst geoutete Freimauer RA Martin
Buchli und sein Kanzlei Kollege RA Hermann Just/Masanserstr.
35 in Chur sind seit 1997 Rechtsvertreter unserer
Nachbarn und in unseren Fällen nachgewiesen mehrfache
Straftäter, die
auch nachweislich die Bündner Justiz negativ beeinflussen,
d.h. die Bündner Justiz urteilt in unseren Fällen nicht nach Schweizer
Gesetz, Buchlis/Justs Mandanten z.B. unsere
drei Nachbarn Kruschel-Weller/Seitz-Kokodic/Pellicioli-Melchior
bekommen immer Recht! – und die Staatsanwaltschaft
GR lässt sich durch Buchli im Brief vom Nov. 2003
gar dazu zwingen rechtswidrige Taten zu begehen!
Somit verlange ich auch
die sofortige Verhaftung dieser Personen zum Schutze
meiner Frau und mir und
unseres Eigentums; denn solange diese Personen
in Freiheit sind, werden sie ihre kriminellen Machenschaften
weiter betreiben. Seit 1996 erleben wir‘s!
Dass diese Machenschaften hier in Graubünden/Schweiz
aber auch von Insidern und vielen andern Personen
im Ausland als Justizmafia, Lynchjustiz, Terrorjustiz
und Gestapo, DDR, Guantanamo, Stahli- oder W.Bush-Methoden
bezeichnet werden, erstaunt nicht.
Ich
lehne die Bündner Justiz gesamthaft ab, da sie seit
1996 nachweislich nicht gewillt ist in unseren Belangen
nach Schweizer Gesetz Recht zu sprechen. Dazu gehören :
Richter des Kantonsgericht
Norbert Brunner etc. (siehe Liste)
Bezirksrichter M. Fleischhauer
SVP, ehem. RA 1976
der
Nachbarn Kruschel und Seitz
St. Lechmann CVP-
auch als Straftäter und gehörig befangen erkannt,
weil er auch als RA tätig ist - Kanzlei Portner/Suenderhauf
(siehe Liste)
etc.
die gesamte
Staatsanwaltschaft GR R.
Fontana, C. Capaul, A. Largiadèr, C. Riedi, M. Eckert
etc. (siehe Liste) und Aussage Largiadèrs 1997 :
Bei uns bekommen Sie nie Recht! - damit haben sie sich selbst als
Straftäter erklärt
Kreisrichter Jochen Knobel,
SVP/BDP,
Schwerstverbrecher, siehe Straftatenliste
Esther
Ruckstuhl, die mehrfach nachweislich
nach Justs Pfeife tanzt
Die
Listen sind unvollständig.
Wenn aber erwähnte Justizpersonen jahrelang (vorsätzlich)
rechtswidrig/ kriminell handeln und entscheiden,
ist auch deren seelisch-geistiger Zustand etc. zu
untersuchen.
Es ist mein
Recht, das ich auch beanspruche, nachgewiesenen
Straftätern, Kriminellen und Schwerstverbrechern
zu verbieten unser Grundstück nach den 4 gültigen
Verträgen von 1976 mit klaren m2-Angaben
zu betreten, befahren, begehen oder anderweitig
zu missbrauchen. Dies gilt auch für die Straftäter
innerhalb der Polizei, für Gemeindeangestellte etc.
aber auch für Besucher des Mittelwegs 18/20/22 in
Trimmis.
Sämtliche
Entscheide/Urteile der Bündner Justiz im Zusammenhand
mit unserem Grundstück/mit den 4 gültigen Verträgen
von 1976 mit m2-Angaben müssen
neu beurteilt werden, weil diese Urteile nicht
nach Schweizer Gesetz und rechtsstaatlichem Prinzip
gefällt wurden.
Dass die Bündner Justiz und seine Machthaber seit
eh und je rechtswidrig/kriminell handeln, geht aus
hunderten Beispielen hervor, die mir in meiner beruflichen
Tätigkeit seit 1974 in Graubünden zugetragen wurden.
Im beiliegenden Artikel der SO zum 150-jährigen
Bestehen des Kantonsgerichts werden die kriminellen
Machenschaften auch bestätigt. Und historisch ist
belegt, dass die Veltliner nicht zu den Bündner
Machthabern und Ausbeutern mit ihren korrupten Machenschaften
gehören wollten.
Da
über unsere Fälle öffentliches Interesse in In-
sowie im Ausland besteht, geht dieses Schreiben
auch an verschiedene Adressen, Medien, Konsulate,
Politiker etc. und an alle RR von Graubünden; denn
auch Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen,
die sich in Graubünden aufhalten sei es als Gast
oder Tourist, Land- oder Zweitwohnungsbesitzer müssen
wissen in welcher Gefahrenzone sie sich hier befinden;
denn wenn z.B. 4 gültige Verträge missachtet
werden und Grundbucheinträge
und das Grundbuchamt, sämtliche Schweizer Gesetze,
die EMRK ausser Kraft gesetzt werden,
und
die gesamte
Justiz und Behördenmitglieder sich auf Aussagen
von nachweislichen Kriminellen und auf Urkundenfälschungen
stützt und entscheidet, dann besteht
hohe Priorität zur Information.
Die geforderte gesamte Schadensumme beläuft sich
auf über 10 Mio. Franken
Nach all
meinen Erlebnissen und Erfahrungen ist anständigen
, ehrlichen und gesetzestreuen Bürgern Graubünden
nicht zu empfehlen.
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten
Beilagen: erwähnt, sind Bestandteil meiner Klagen
Freundliche
Grüsse
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