
Persönlich
überbracht bei der
Stadtpolizei Chur
Kornplatz
7000 Chur
Trimmis,
22.7.2012
Strafanzeige
Am
19.7.2012 und am 22.7.2012 habe ich festgestellt,
dass erneut auf unserem
privaten nicht zur erpressten Zufahrt gehörenden
Grundstück mehrere
wachsende Sträucher und Pflanzen abgerissen und
abgeschnitten also entfernt wurden.
Als Täter kommen nach unseren Erfahrungen
nur die jahrelang herumtobenden, sich eigenartig
verhaltenden Nachbarn Seitz/Mittelweg 20 und Kruschel/Mittelweg
22 sowie Wittmann/Mittelweg 18 in Trimmis in Frage.
Stark belastet sich aber
der im heutigen Polen geborene Deutsche Klaus Dieter
Kruschel-Weller; denn
Klaus Kruschel-Weller hat bereits schon öfters
an denselben Stellen die erwähnten Straftaten begangen.
Er hat mich auch wie die anderen Nachbarn
bereits öfters auf unserem privaten Grundstück
massiv bedroht. (siehe eingereichte Strafklagen)
In
diesem Zusammenhang muss auch gegen die erwähnten
und nachgewiesenen Straftäter wie Richter, Staatsanwälte,
UR, Polizisten, Geometer, Behördenmitglieder sowie
gegen das rechtswidrige Netzwerk der gesamten Bündner
Justiz ermittelt werden. (siehe Beilagen)
Aber auch
wegen dem abnormalen Verhalten der Nachbarn Seitz-Kokodic,
Kruschel-Weller und Pellicioli-Melchior etc. und
verschiedener Richter, die alle jahrelang gegen
uns kriminell handeln,
besteht dringender
Verdacht auf Vorliegen einer bestimmten Krankheit
(evtl. Paragraph 51) was eine Untersuchung unerlässlich
macht.
Auch eine Untersuchung
gegen/betreffend Mitglieder von Logen, Clubs etc.
innerhalb unserer Fälle betroffenen Personen,
Behörden muss eingeleitet werden. Es handelt sich
nämlich dabei laut StGB
um Organisiertes Verbrechen, Kriminelle Organisation
und Rechtswidrige Vereinigungen sowie um Amtsmissbrauch,
Nötigung etc. etc.
Somit
ist es verständlich, dass ich die Bündner Justiz,
Polizei, Staatsanwaltschaft etc. ablehne wegen Befangenheit,
Begünstigung etc. -
und diese Straf- und Schadenersatzklage zur Bearbeitung
unverzüglich an eine neutrale, unbefangene Institution
weitergeleitet werden muss.
Ich
verlange eine Entschädigung von Fr. 10‘000.-
Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten
Die
verschiedenen Beilagen sind ein Bestandteil meiner
Klage wie
Fotos, Straftäterliste, Straftatenliste etc.
Freundliche
Grüsse
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