
29. Juli 2011
Strafanzeige
Stellungnahme zum Urteil vom 27. Juni 2011/ erhalten
am 21. Juli 2011
der
Bgr-Richter Präsidentin Frau Hohl, Richter L. Meyer,
von Werdt, Gerichtsschreiber Schwander
Strafklage gegen die genannten Bundesrichter mit
Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität
Strafklage gegen die
chronischen (seit Jahren) Straftäter Nachbarn Seitz-Kokodic,
Kruschel-Weller und
Pellicioli-Melchior
KG Richter Norbert Brunner und RA Hermann Just,
Kreisrichter J. Knobel und Esther Ruckstuhl
Grundsätzliches:
Da ich nicht Jus studiert habe und vom Steuerzahler
nicht hunderttausende Franken für meine Ausbildung
bezogen habe und weil auch öffentliches und allgemeines
Interesse besteht, wende ich hiermit einen allgemein
verständlichen und angemessenen Wortschatz an.
Sehr
geehrter Herr Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer
Es
darf davon ausgegangen werden, dass auch
Sie (wie alle RA,
RichterInnen, UR, Staatsanwälte, Polizisten etc.) alle Gesetze
und Verordnungen auswendig kennen,
weshalb die geforderten Massnahmen unverzüglich
umzusetzen sind,
so wie ich es nachstehend noch schildere und wie
es aus den Beilagen ersichtlich wird (z.B. aus Briefen
vom
1. März 2011 (von
4 Briefen) an RR Barbara Janom Steiner wohnhaft
in Chur, Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner
wohnhaft in Domat/Ems, Bezirksgerichtspräsident
Michael Fleischhauer 5. Juli 2011 wohnhaft in Trimmis,
Kommandant der Kapo GR Beat Eberle, Standespräsidentin
Christina Bucher-Brini sowie Pläne des damaligen
amtlichen Geometers Domenic Signorell vom 8. April
1997, welche für das Urteil vom 14. Juni von 1999/2000
verwendet wurden ). (Straftäter-, Straftaten-, Aussageliste)
1. Antwort
auf das Urteil vom 27. Juni 2011 (Beilage)
auf Seite 2 Sachverhalt A
wird behauptet/gefordert, es sei die Erweiterung eines sogenannten Grenzmäuerchens
und die in der Ecke gepflanzte Thujahecke zu entfernen.
auf gleicher Seite B
lehnte der Kantonsgerichtspräsident Norbert
Brunner mit Datum vom 16. März 2011 die Beschwerde ab.
auf Seite 3 Nr.
1, 2, erklärt das Bundesgericht, es sei nicht
ausreichend erklärt und erkannt worden, dass der
Entscheid der Kreispräsidentin Esther Ruckstuhl
und des Kantonsgerichtspräsidenten Brunner nicht
ausreichend erklärt worden seien.
Auf selbiger Seite verweist das Gericht (Richter)
auf die Absteckung Mittelweg 8. Okt. respektive 17. Nov. 2004, welche dem
Entscheid des Kantonsgerichts vom 23. Jan. 2009
entspreche. In diesem Verfahren sei festgestellt
worden, dass das Grenzmäuerchen nach dem Entscheid
von 14. Juni 1999 erhöht bzw. verlängert worden
sei. Schliesslich stehe die Thujahecke innerhalb
der Servitutsfläche. (bis Seite 7)
Seite 4 die
Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde auch tatsächlich
begangen (z.B. Zeuge Geometer Kreis AG).
Mit den
Aussagen / Entscheiden etc.
- der herumtobenden Nachbarn Peter Seitz-Kokodic
Mittelweg 20 Trimmis,
Klaus Dieter
Kruschel-Weller Mittelweg 22 Trimmis, Remo und Heidi
Pellicioli- Melchior
Mittelweg 18 Trimmis,
- RA Hermann Just, Masanserstr. 35 Chur/Freimaurerlogenhaus
Libertas et Concordia, Salishaus
wohnhaft
im Rebhof 2 in 7304
Maienfeld (seine Aussage: “Lügen ist mein Beruf“)
- Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner, wohnhaft
Via Rezia 15 in 7013 Domat/Ems
und
- Kreispräsident Jochen Knobel , Kreis Fünf Dörfer
Zizers, wohnhaft Malin 3 in 7203 Trimmis
- Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl, Fünf Dörfer
Zizers, wohnhaft Bergstrasse 35 in
7303 Mastrils
ist mehrfach nachgewiesen, dass
alle diese Personen gelogen haben
und somit mehrfach straffällig sind.
Auch aus diesem Grund muss auch dieser Fall neu
beurteilt werden.
Die Situationspläne
von Domenic Signorell vom 8. Okt./17. Nov.
2004 sind
nachweislich eine Urkundenfälschung. Als Beilage
und Beweis gilt der beiliegende Plan von D. Signorell
vom 8. April 1997 – bestätigt am 4. Juni 2007 –
der dem Urteil
vom 14. Juni 1999 zugrunde lag
und angewandt wurde. Die Auftraggeber dieser
Urkundenfälschung sind ebenfalls angemessen zu bestrafen.
2.
Zur Sache
Den erwähnten Personen
Seitz, Kruschel, Pellicioli, RA Just, Kreisrichterin
Ruckstuhl, Kreispräsident Jochen Knobel (Beilage)
Kantonsrichter Brunner und auch Bundesrichter
Hohl, Meyer, von Werdt und Gerichtsschreiber Schwander
lagen die Gerichtsentscheide vom 14. Juni
1999 , die verwendeten Pläne vom 8. April 1997 –
bestätigt am 4. Juni 2007 - auch
als Beilage bei und sind ihnen bekannt,
z.B.
- der
Brief Kreispräsident Mazenauers
vom 28. Juni 2000,
(Beilage)
- auch
der des damaligen Rechtsvertreter St. Melchior mit
folgendem Wortlaut: “sind die Gartenbaufirma Gaupp (Beilage
Foto) und der amtliche Geometer D. Signorell mit
Plan vom 8. April 1997 davon in Kenntnis gesetzt
worden, dass der Vollzug der Instandstellung
der strittigen Dienstbarkeit gemäss Kantonsgerichtsurteil
mittlerweile erfogt sei“. (Beilage
A3 mit Foto Gaupp)
- Am
26.09.2003 bestätigte RA Hermann Just
mit seinem Brief unter anderem:
„Im Übrigen brauche ich sie nicht mehr
darauf hinzuweisen, dass die Lage der Servitut wie
sie 1976 vereinbart wurde vom Kantonsgericht im
Jahre 1999 eindeutig bestimmt
wurde. Meine Mandanten berufen sich denn auch auf
die so festgestellte Dienstbarkeit wie dies aus den von ihnen
eingereichten Schreiben auch eindeutig und ersichtlich
ist.“
Da die Nachbarn Seitz-Kruschel-Pellicioli seit 1976
und seit dem Urteil vom 14. Juni 1999 die Stelle
mit dem Grenzmäuerchen täglich befahren und begehen,
RA H. Just des Öfteren ebenfalls auf unserem Grundstück
unerlaubt anwesend war – wie z.B. am 22. 6. 2000
(Beilage Foto ab Video) oder nach der Straftat seines
Mandanten Klaus Kruschel-Weller (Foto) oder am 5.06.2011
mit 2 Polizisten und verschiedentlich auch an anderen
Tagen - kennen sie alle ganz genau die Situation
und wissen, dass das besagte Mäuerchen bereits
vor dem Urteil vom 14. Juni 1999 Bestand hatte,
genau seit 1977.
Auch ist das Gerichtsurteil vom 14. Juni 1999 allen genannten
und involvierten Personen gleichwohl bekannt und
auch dem Bundesgericht wurde es mit der Beschwerde
eingereicht.
Erwähnenswert ist doch, dass meine
Frau und ihr Rechtsvertreter schon damals gehörig
erpresst wurden
durch das Kantonsgericht (schriftlich!).
Ich hatte zu der Zeit aus rechtlicher Sicht keine
Mitsprache, war Beobachter dieser kriminellen Taten
gegen meine jetzige Frau.
Ebenso ist allen beteiligten Personen der
Plan des amtlichen Geometers D. Signorell vom 8.April
1997/ bestätigt am 4. Juni 2007 bestens bekannt
und - auch er wurde zur Beschwerde ans Bundesgericht
miteingereicht.
Dieser Plan mit
m2-Angaben von D. Signorell bestätigt
auch, dass die Nachbarn 1976 schon rechtswidrig
gebaut haben, heute immer noch lügen und auch kriminell
sind und dass alle durch die Justiz verwendeten
Pläne Urkundenfälschungen sind.
Also sind diese von der gesamten Bündner Justiz
Geschützten begünstigt worden.
Der effektive Grenzverlauf nach den 4 Verträgen
mit m2-Angaben von 1976 , die
von allen Parteien inklusive der Gemeinde Trimmis
gefordert wurden (Beilage Briefe von Kruschel-Seitz
von 1997 und Gemeinde Trimmis) verläuft ca. 180cm
ausserhalb der bestehenden Mauer und somit müssen
laut den 4 Verträgen von 1976 die Baugrenze = das
Haus Seitz mit 4m Abstand und die
Garage Kruschel mit 5m Abstand um 180 cm zurückgesetzt
werden, weil
Seitz und Kruschel 1976 rechtswidrig gebaut haben. Ebenfalls ist in den 4 Verträgen von 1976 mit Plan
ersichtlich, dass ab der erpressten Servitut Peter
Seitz-Kokodic die Durchfahrt gewähren muss und nicht
wir! Auch gemäss dieser Tatsache sind
Entscheide aller Gerichte und Richter rechtswidrig=kriminell
wie die Pläne des amtlichen Geometers Domenic Signorell.
Anhand der eingereichten Beweismittel
- Situationsplan des amtl. Geometers vom 8. April
1997 / bestätigt 4.Juni 2007, Plan Kreis AG, Fotos
der Situation und erwähnte Schriften – war
es dem Gericht und jeder klardenkenden Person
möglich festzustellen, dass
die Bündner Justiz, die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli,
RA H. Just gelogen und rechtswidrig gehandelt haben.
Auf Grund
des erneuten rechtswidrigen Urteils der eingangs
erwähnten Bundesrichter ist sofort ihre Immunität
aufzuheben, gegen
sie Strafklage zu eröffnen (OD) und sie unverzüglich
zu verhaften.
Ich erstatte hiermit Strafklage gegen diese Bundesrichter,
da sie vorsätzlich ein rechtswidriges Urteil gefällt
haben, welches zu den Straftaten StGB. Art. 24,
25, 51, 137, 141, 144, 146, 156, 173, 174, 179,
180, 181, 186, 251, 254, 256, 259, 260, 260ter,
275, 287, 303, 305, 306, 307, 312, 317, 322, 337,
etc. zuzuordnen sind.
Es ist nämlich
nachgewiesen, dass in unseren Fällen das KG, BzG,
Kreispräsident Jochen Knobel, Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl wie die Nachbarn mehrfach gelogen
haben, mir das rechtliche Gehör verweigerten und
unter gehörigem Einfluss der Masanserstr. 35 Chur
agieren und - somit befangen sind im allgemein bekannten
Bündner Filz und Korruption.
Auch aus den Beilagen, welche dem Bundesgericht
vorlagen war ersichtlich, dass es sich um ein rechtswidriges Urteil von KG Richter
Brunner handelte und dass anhand der beigelegten
Pläne von 1996/2007 alle gelogen haben. Die von
der Justiz verwendeten Pläne sind eine Straftat,
eine Urkundenfälschung.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen den nachgewiesenen Mehrfachstraftäter und
Kantonsgerichtspräsidenten Norbert Brunner , Via Rezia 15 , 7304 Domat /Ems nach StGB Art. 24, 25, 51, 146, 156, 173, 174,
180, 181, 251, 254, 256, 259, 260,260 ter ,
266, 275, 287, 303, 305, 306, 307, 312, 322, 337;
denn Norbert Brunner kannte die erwähnten Unterlagen,
Urteile, Pläne etc. und somit ist er unverzüglich
wie andere beteiligte Kantonsrichter zu verhaften.
Mit meinem erneuten Brief an Norbert Brunner am
1. März 2011 (siehe Beilage) habe ich ihm mehrere
nach-gewiesene Straftaten vorgeworfen und seinen
Ausstand gefordert. Seine hundertfachen Straftaten
bestätigen auch meine Erlebnisse und Erfahrungen
in ganz Graubünden (SO Beilage erwähnter Bündner
Filz). Nach all seinen Straftaten ist eine lebenslange
Haftstrafe notwendig.
Ich
erstatte Strafanzeige gegen den amtlichen Geometer
Domenic Signorell und fordere seine sofortige Verhaftung.
Bei den erwähnten Absteckungen am Mittelweg vom
8. Okt./17. Nov. 2004, welche mir persönlich unbekannt
sind und mir auch beim erwähnten Augenschein nicht
gezeigt wurden, kann es sich laut Gerichtsentscheid
nur um eine Urkundenfälschung Art. 25 etc. etc.
handeln. Dies beweisen und belegen die erwähnten
Beilagen so wie Signorells amtlich erstellter Plan
vom 8. April 1997, der am 4. Juni 2007 von Signorell
amtlich bestätigt wurde und der dem Gerichtsentscheid
von 1999 zugrunde gelegt war und allen bekannt ist
.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen den Mehrfachstarftäter und Kreispräsident
Jochen Knobel, Kreis
Fünf Dörfer, wohnhaft
in Malin 3 in 7203 Trimmis, wegen
erneuter rechtswidriger Verfügung vom 23. Jan. 2009
(Beilage 44 Straftaten des J. Knobel) und Korruption
laut StGB Art. 24, 25, 51, 137, 139, 141, 144, 146,
156, 173, 174, 177, 180, 181, 186, 254, 256, 259,
260, 275, 287, 303, 305, 306, 312, 322, 337 und
fordere auch seine unverzügliche Verhaftung; denn
nach all seinen nachgewiesenen Straftaten ist eine
lebenslange Haft anzuordnen.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen die Mehrfachstraftäterin und Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl und verlange ihre unverzügliche
Verhaftung laut
StGB wegen: Art. 24,25, 51, 137, 139, 141, 144,
146, 156, 173, 174, 177, 179, 180, 181, 186, 251,
254, 256, 259, 260 bis, 260ter,
266, 275, 287, 303, 304, 305, 306, 307, 312, 317,
322, 337 etc. etc.
Esther Ruckstuhl hat nicht nur gelogen, sondern
mir und dem anwesenden neutralen Geometer das rechtliche
Gehör verweigert, weil RA Hermann Just sie eindringlich dazu aufforderte; also hat
Richterin Ruckstuhl nach Pfeife des RA H. Just getanzt!
(Kanzlei im Haus der Freimaurer-Logen Libertas et
Concordia in Chur) Sie ist auf das Gerichtsurteil
vom 14. Juni 1999 sowie die dazugehörenden Pläne
vom 8. April 1997/ 4. Juni 2007 nicht eingegangen
sondern beruft sich auf Lügner, Kriminelle und Urkundenfälschungen
und hat somit auch gegen gültiges Schweizer Recht
verstossen.
Ich
erstatte Strafanzeige gegen die nachgewiesenen und
herumtobenden Straftäter (seit 1976), die sofort
zu verhaften sind und lebenslange Haft anzuordnen
ist: Klaus
Dieter Kruschel-Weller Mittelweg 22 , Remo und Heidi
Pellicioli-Melchior Mittelweg 18 und Peter Seitz-Kokodic
Mittelweg 20 alle in 7203 Trimmis ( Beilagen Straftaten
und Fotos) sowie gegen den unverzüglich
in Haft zu nehmenden Mehrfachstraftäter (“Lügen
ist mein Beruf“) RA
Hermann Just, Masanserstr. 35 /FreimaurerlogenhausLibertas
et Concordia,
wohnhaft im Rebhof 2 in Maienfeld nach StGB wegen:
Art. 24, 25, 137, 139, 141, 144, 146, 156, 173,
174, 177, 179, 180, 181, 186, 251, 254, 256, 258,
259, 260bis, 260ter, 275ter,
303, 304, 305, 306, 307, 317, 332, 337, etc. etc.
Aus Erfahrung ist zu erwarten, dass
die erwähnten Personen auch weiterhin Straftaten
begehen und kriminell handeln.
Als Ergänzung zu den strafbaren Handlungen sind
die erwähnten Beilagen (Urteil vom 14. Juni 1999,
die Schreiben von RA
H. Just, Kreisrichter Paul Mazenauer etc.
) vorhanden – sowie ein Foto des Beauftragten Urs
Gaupp nach unmittelbarer Herstellung am 26.6.2000
um 16.15 Uhr. (Beilage A3)
Darauf (Foto ab Video) ist auch eine Latte zu sehen,
die vom amtlichen Geometer gesteckt wurde.
Eine zweite Latte
(mit Winkel), ebenfalls vom Geometer erstellt zur Grenzabsteckung
zum Gerichtsurteil vom
14. Juni 1999 , stand auf dem angegebenen Grenzmäuerchen
- wie das auch auf Video belegt werden kann.
Es handelt sich also nicht um einen Holzpfosten,
der angeblich auf der Servitutsfläche stehen soll
- wie von allen Seiten behauptet wird und wurde
- es
ist eine amtlich gesetzte Markierung, eine Grenzabsteckung, die nachgewiesen 1,80m innerhalb unseres privaten Grundstücks
steht.
Zudem ist auch im erwähnten Bereich vom amtlichen
Geometer eine sehr gut sichtbare Bodenmarke gesetzt
worden. Mehrfachstraftäter Hermann Just aber behauptet,
ich hätte diese Marke gesetzt – eine unverschämte
Lüge eines beruflichen Lügners (“Lügen ist mein Beruf“ Aussage auf Video )
. Diese Marke war auch für die Mehrfachstraftäterin
E. Ruckstuhl und die Nachbarn sichtbar – heute immernoch!
Das rechtlich Gehör wurde auch dem anwesenden
Geometer der Kreis AG verweigert. Die
Kreis AG hat wie andere Geometer einen Plan erstellt
(Beilage) zum effektiven
Grenzverlauf. Dieser Plan bestätigt ebenfalls, dass
alle Gerichtsentscheide rechtswidrig=kriminell sind.
Dazu ist auch wichtig zu wissen dass,
Peter Seitz-Kokodic den
beiden kriminellen Nachbarn Kruschel/Pellicioli
ab der Grenzmauer die Durchfahrt/Servitut gewähren
muss – nach den 4 gültigen und gültig im Grundbuch
eingetragenen Verträgen von 1976 -
(effektiv 1,80m ab Mauer = ab unserem Grundstück/
nach den falschen Plänen von D.Signorell z.B. vom
8. April 1997/bestätigt 4. Juni 2007) .
Da die nachgewiesenen Straftäter Just, Seitz, Kruschel,
Pellicioli die Situation kennen, aber auch ganz genau wissen wie auch Richter
Ruckstuhl, Brunner und die Bundesrichter, dass das
Mäuerchen schon Jahre vor dem Urteil vom
14. Juni 1999 gestanden haben muss – was mit verschiedenen
Beweismitteln, Fotos, Videoaufnahmen, Plänen, Verträgen
etc. und einer Begehung 1999 vor dem Urteil
mit den Kantonsrichtern belegt ist – bestehen
nicht nur die nachgewiesenen Straftaten, sondern
besteht auch dringender Verdacht zum Vorliegen einer
Persönlichkeitsstörung mit gravierendem und lebensbedrohendem
Fehlverhalten bei diesen Richtern, RA und
nachgewiesen bei den Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli.
Ich bezweifle zudem, ob diese chronischen Straftäter
überhaupt in der Lange sind, klar zu denken und
zu handeln.
Deshalb
fordere ich auch eine Untersuchung gegen alle erwähnten
involvierten Personen; denn wenn Personen jahrelang Straftaten begehen und
hundertfach lügen wie Brunner, Just , Knobel, Ruckstuhl,
D. Signorell und die herumtobenden Nachbarn Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior,
ist zum Schutze meiner Frau und mir nach
all den kriminellen Verhaltensweisen und Drohungen
dieser Personen ein FFE (Fürsorglicher Freiheitsentzug) unverzüglich anzuordnen.
Solche Richter/Justiz, die anständige Bürger, welche
nur ihr Recht fordern terrorisieren und kriminelle
wie Just, Buchli, Seitz, Kruschel, Pellicioli etc.
begünstigen, entsprechen keinem Rechtstaat und sind
nicht tragbar.
Ebenso
ist die sofortige Verhaftung der erwähnten Personen
anzuordnen
(KGR Brunner, RA Just, Geometer Signorell, Kreisrichter
Knobel, Ruckstuhl, Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli),
da nach all den nachgewiesenen Straftaten
eine mehrjährige Haftstrafe laut StGB gegeben ist
– wie erwähnt, zum dringend nötigen Schutz meiner Frau und mir;
denn sollte uns etwas zustossen, sind die Hintermänner
und Täter bekannt.
Da die gesamte Bündner Justiz
also Richter in Kreis, Bezirk, Kanton, UR, Staatsanwälte,
RA Just und Buchli, Polizisten, (auch systematisch
in allen Fällen ) und die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli
etc.
ständig gegen Schweizer Gesetze verstossen
und diese Justiz nach internationaler Verfassung
und deren Gesetze (Logen, Clubs, Geheimbünden etc.) handelt
,
sind die genannten
Personen sofort zu verhaften
deren
Vermögen unverzüglich zu beschlagnahmen,
deren Lohn, Verdienst
zu konfiszieren (bis Existenzminimum) und
sie
von ihren Ämtern zu entheben.
RA Buchli und Just sei
ihr Anwaltspatent zu entziehen sowie
deren aller Studiengelder
dem Staat/ Kanton zurückzuerstatten.
Aus Staatsschutz
und Staatssicherheit ist eine Untersuchung vorzunehmen
; laut Schweizer
Strafgesetzbuch StGB sind z.B. Art 260, 265, 266,
267, 271, 272, 275, 337 angezeigt und anzuwenden.
In wie weit FREIMAURER der FM-Loge Libertas
et Concordia mit ihren 90 Mitgliedern,
Mitglieder des Rotary-Clubs (Fall Markus Reinhardt), der Bilderberger, Lions, Kiwanis, Soroptimisten,
Zonta, etc.
RR Barbara Janom Steiner und RR Martin Schmid (Bilderberger 2011 St. Moritz) etc. Einfluss
haben/nehmen mit ihrer internationalen Verfassung und geheimen
Abmachungen auf all die hundertfachen rechtswidrigen
Urteile und Entscheide etc. im Kanton Graubünden,
in Lausanne und in der Bundesanwaltschaft - welche
gar nicht nur in unserem Fall stattfinden.
Ich lehne
Mitglieder dieser geheimen Organisationen auch wegen
Befangenheit ab.
Da es sich auch um OD=Offizial Delikte handelt,
ist auch von Amtes wegen unverzüglich
eine Strafklage gegen die erwähnten Straftäter sofort
zu erheben / anzuordnen und die Verhaftung zu vollziehen.
Es
versteht sich von selbst, dass ich
die gesamte Bünder
Justiz wegen Befangenheit und den Straftaten ablehne
und
es verboten ist unser Grundstück nach den gültigen
Verträgen von 1976 zu betreten, begehen, befahren
oder anderweitig zu missbrauchen - ohne unser Einverständnis.
Eine Zuwiderhandlung hätte Strafverfolgung zur Folge.
(Beilage Plan Kreis AG und Fotos)
Ich
verlange auch eine Entschädigung von 100 000.- Franken
(aller Entscheide 10,1 Millionen) und alle weiteren
Kosten zu Lasten der Angeklagten.
Da
auch öffentliches Interesse besteht und die Bevölkerung
richtig informiert sein muss, sind diese Strafklagen
und Erklärungen dementsprechend öffentlich.
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten.
Die verschiedenen Beilagen wie Pläne, Straftäter-,
Straftaten-, Aussageliste, Fotos, internationale
Verfassung der Freimaurer und Rotarier etc. sind
Bestandteil meiner Anklage.
Um all die kriminellen Taten gegen uns zu zeigen,
ist ein Augenschein am Mittelweg mit einem neutralen
Geometer und unter Erteilung des Rechtlichen Gehörs
unerlässlich, da die Angeklagten scheinbar nicht
in der Lage sind, klar zu erkennen, zu denken und
zu handeln.
Ganz wesentlich ist auch die ungeheuerliche Tatsache,
dass
die 2010 eingereichte
Grenz-Feststellungsklage durch die Bündner Justiz (BzG Landquart Michael Fleischhauer, Stefan
Lechmann etc. ) vorsätzlich verzögert wird, d. h. vorsätzlich noch nicht ausgeführt, vollzogen wurde !!!!!!!!
Denn diese Feststellung der Grenze würde/wird
alle bisherigen kriminellen Urteile, Entscheide
und Straftaten gegen uns unbestreitbar eindeutig
beweisen.
Schlussbemerkung:
Würde man all die Straftäter (bei Richtern, Polizei,
Rechtsanwälten, UR, Staatsanwälten, Psychiatern,
Psychologen, Politikern, Behördenmitgliedern etc.)
bestrafen wie den Automobilisten, wären viele im
Gefängnis, in der Psychiatrie und deren Vermögen
müsste beschlagnahmt werden, weil im Sinne der Staatshaftung
die finanziellen Mittel der Schweiz nicht ausreichen
würden. Wobei bei nach internationaler Verfassung
Agierenden sie selbst und nicht der Staat zahlen
müsste.
Mit
freundlichen Grüssen
|