6.07.2011
Strafanzeigen
Am
27. Juni 2011 haben
die Bundesrichterin (Präsidentin) Frau Hohl, Bundesrichter L. Meyer, N. von Werdt mit dem
Gerichtsschreiber Schwander ein
rechtswidriges Urteil gefällt, welches gegen EMRK,
Schweizer Verfassung sowie gegen gültiges Schweizer
Recht verstösst. (Beilage Urteil 27. Juni
2011/II. zivilrechtliche Abteilung)
Ich
erstatte Anzeige gegen die oben erwähnten Personen
des Bundesgerichts wegen
mehrfachem Amtsmissbrauch
StGB 312, Begünstigung
StGB 305, Falsche
Anschuldigung StGB 303,
Nötigung StGB 181,
Drohungen StGB 180,
Ehrverletzungen StGB 173, Erpressung StGB 156, Anstiftung StGB 24, Gehilfenschaft
zu einem Verbrechen StGB 25 etc. etc.
Es
besteht der dringende Verdacht, dass es sich auch
bei gewissen Bundesrichtern (wie in tausenden anderer Fälle in Gerichten,
auch in Graubünden) um
ein Organisiertes Verbrechen StGB 337,
Rechtswidrige Vereinigung StGB 275 ter,
Kriminelle Organisation StGB 260 ter etc.
handelt.
Da
es sich um OD = Offizial
Delikte handelt, ist auch von Amtes
wegen ein Strafverfahren gegen die erwähnten Personen
einzuleiten.
Im
Urteil vom 27. Juni 2011 II. zivilrechtliche
Abteilung mit den erwähnten Richtern heisst es
auf Seite 2 :
1. Auf
die Beschwerde wird nicht eingetreten (Beilage:
BGR vom 27. Juni 2011 Seite 1 und Seite 2)
Dies begründet
die hiermit gemachten Strafanzeigen, denn
den Bundesrichtern
lagen die wichtigen Unterlagen und Beweismittel
(Pläne, Situationsplan etc.) vor
wie jeweils bei beiden Gerichtsurteilen:
erstes
KGR-Urteil zu dieser Mauer von 2000 und
erneutes
KGR-Urteil zu dieser Mauer von 2011 .
Dieser Fall gab deshalb zur Beschwerde der Verweigerung des rechtlichen
Gehörs gehörig Anlass, weil die Kreispräsidentin
E. Ruckstuhl sowie der Kantonsgerichtspräsident
N. Brunner in ihren Urteilen diese vorliegenden
gültigen Pläne und Verträge sowie das erste schriftliche
Kantonsgerichtsurteil über diese Mauer im Jahre
2000 als
Beweismittel ignorierten.
Sie missachteten
das erste Urteil, weil man ein bereits gesprochenes
Urteil nicht nochmals beurteilen kann und obwohl
es unmissverständlich bewiesen ist/war, dass diese Mauer auf
unserem Privatgrundstück steht und per Gerichtsentscheid
2000 den nachgewiesenen Straftätern Seitz/Kruschel/Pellicioli
in keiner Weise eine Berechtigung gegeben ist;
es besteht also keine
Besitzesstörung gegen diese drei notorischen Straftäter
Seitz/Kruschel/Pellicioli.
Tatsache ist, dass diese Nachbarn
1. Klaus Dieter Kruschel-Weller, Mittelweg 22,
7203 Trimmis
2. Peter Seitz-Kokodic, Mittelweg 20, 7203 Trimmis
3. Remo und Heidi Pellicioli-Melchior, Mittelweg
19, 7203 Trimmis
erneut wie bereits seit Jahren mehrfach gelogen
haben und ihnen seit Jahren eine Reihe von Straftaten und
anormales, gewalttätiges
Verhalten nachgewiesen sind. Ebenfalls
nachgewiesen ist, dass diese drei Nachbarn - weil
schon 1976 bereits rechtswidrig gebaut und seither
täglich rechtswidrig handeln, auch mit Hilfe der
Schweizer Justiz.
Gültiges
Gesetz und 4 gültige Verträge von 1976 und das
Grundbuchamt GR werden ausser Kraft gesetzt.
Gegen den Vertreter dieser drei Nachbarn RA
Hermann Just Masanserstr. 35 Chur (Haus Freimaurerloge
Libertas et Concordia mit 90 Mitgliedern!!) wohnhaft
Rebhof 2 in 7304 Maienfeld, der notorisch lügt
– nach seinen Aussagen auf Video ist Lügen sein
Beruf als RA ! – und
gegen die Kreisrichterin und Rechtsanwältin Esther
Ruckstuhl, Kreisamt Fünf Dörfer, die nach Justs
Befehlen agiert und mir das rechtliche Gehör verweigert
und weitere Straftaten gegen uns begeht, habe ich ebenfalls Straf- und Schadenersatzklage
erhoben sowie
gegen Kantonsgerichtspräsident, Straftäter und
Rechtsanwalt Norbert Brunner, der uns jedesmal
das Rechtliche Gehör verweigert und zu Gunsten
Justs und der drei Straftäter, den Nachbarn, entscheidet.
(siehe Beilage
und Briefe auch an der Kommandanten der
Kapo GR Beat Eberle vom 4. 3. 2011/30.4.2011.
)
Nach Schweizer
Gesetz hätte Norbert Brunner schon vor Jahren wegen
Befangenheit etc. zurücktreten müssen (Beilage Brief vom 1.3. 2011)
Die
erneuten Urteile von Kanton und Bund verweigern
uns das rechtliche Gehör; denn ein
erstes Gerichtsurteil bestätigt im Jahre 2000
die Mauer auf unserem Privatgrund und ausserdem
basieren beide Urteile auch auf einer Urkundenfälschung
des amtlichen Geometers, d.h. die vorliegenden
Pläne sind bezüglich Grenze falsch, was das Gericht
weiss, uns aber auch da das rechtliche Gehör verweigert.
Das Bundesgericht
unterstützt diesen Missbrauch durch Verweigerung
des rechtlichen Gehörs bzw.
Nicht-Eintreten auf das Gesuch, nachdem zuerst
der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt
worden ist und nun unter nicht erstreckbarer Frist
die auferlegte Verpflichtung zu erfüllen sei,
d.h. unser Privatgundstück abzuräumen und den paar Nachbarn zur unentgeltlichen
Verfügung zu stellen = Enteignung !
Ich
verlange wie oben erwähnt und aus den
Beilagen ersichtlich ist
die
sofortige Einleitung der entsprechenden Strafmassnahmen
wie Verhaftung der Straftäter laut meiner Klagen
sowie
vorsorgliche Massnahmen zum Schutze meiner Frau
und mir und unsers Privateigentums wie
Einweisung der Straftäter in eine Psychiatrische
Klinik. Das
anormale und gewalttätige Verhalten, die abstrusen
Behauptungen, und Lügen
der erwähnten Straftäter sind belegt mit
all den nachgewiesenen Straftaten gegen
uns (siehe Straftaten-Straftäter-, Aussageliste
und Pläne, Briefe und Fotokopien etc. )
und begründen die Notwendigkeit vorsorglicher
Massnahmen.
Ich
erstatte Strafanzeige gegen den jetzigen Kommandanten
der Kapo Graubünden Beat Eberle (seit Jan 2011)
Ringstrasse 2 in 7000 Chur
wohnhaft in Flums
wegen mehrfachem Amtsmissbrauch StGB 312,
Begünstigung StGB 305, etc. etc.
Seit 4.
März 2011 / 30.4. 2011 (Beilage Straftäterliste
und eingereichte Straf- und Schadenersatzklagen)
hat
B. Eberle
meine Klagen nicht weitergeleitet, wozu er – als
Jurist selbst wissend – nach Schweizer Gesetz verpflichtet ist. Mir
liegt bis heute kein Dokument/keine Bestätigung
meiner eingereichten Klagen vor, welche die verpflichtende
Weiterleitung erklären würde.
Es
besteht jetzt der dringende Verdacht,
dass auch
der neue Kommandant der Kapo Graubünden
wie der zu Tode gekommene ehemalige Kommandant
Markus Reinhardt/Rotarier/FDP zum
allgemein bekannten Filz und
zur Korruption
hier in Graubünden gehört. Anders ist sein Verhalten nicht
zu erklären, womit auch für die Zugehörigkeit
zum Organisierten Verbrechen StGB 337, zur Rechtswidrigen
Vereinigung StGB 275 und zur Kriminellen Organisation
StGB 260 ter dringender Verdacht besteht.
(Beilage Zeitungsartikel und der 2. Brief
an Reg. Frau Barbara Janom Steiner )
Es handelt sich bei meinen eingereichten Straf-
und Schadenersatzklagen (Beilagen) auch um solche
gegen Polizisten, Söhne von Polizisten, Kreis-,
Bezirks-, Kantonsrichter, Staatsanwälte, UR, Behördenmitglieder,
Regierungsrätin Frau Janom Steiner, Rechtsanwälte
Just und Buchli/Salishaus Chur Freimaurerloge
Libertas et Concordia , die jahrzehntelang rechtswidrig
agierenden Nachbarn Kruschel-Weller, Seitz-Kokodic,
Pellicioli-Melchior und andere nachgewiesene Straftäter.
Zu
untersuchen ist auch, ob und wie erneut geheime
Organisationen agieren/manipulieren - wie Bilderberger, Freimaurer, Rotarier, Lions,
Kiwanis, Round Table, Soroptimisten, Zonta Club etc. - die
sich nicht an Schweizer Gesetze und Schweizer
Verfassung und EMRK halten,
da sie einer übergeordneten internationalen Verfassung
verpflichtet sind. (siehe auch Freimaurer
der USA G.W.Bush etc.)
Da
auch schon mehrfach Bundesrichter, Bundesanwaltschaft
und andere Institutionen nachweislich rechtswidrig
entschieden,
sind alle unserer Fälle
seit 1997 vor Kreis-, Bezirks-, Kantons-, Bundesgericht
(ausser 2 ) neu zu beurteilen und die entsprechenden
Strafverfahren von Amtes wegen einzuleiten.
Hat doch der Kantonsgerichts-präsident den
Kreispräsidenten Jochen Knobel in 44 Fällen aufgefordert
rechtswidrig zu handeln und dies dann auch noch
bestätigt. (Beilage Knobel)
Die Ausstandsgründe wurden schon vor Jahren sachlich
erklärt und begründet und sind somit bekannt.
Sie wurden
bisher aber von den Straftätern in der Justiz
und in den Behörden ignoriert - so wie der mehrfach
verlangte Ausstand der befangenen Richterpersonen
in unsern Fällen, also der gesamten Bündner Justiz,
da Filz und Korruption massiv vorhanden sind.
(siehe Straftäterliste) Die ausreichenden Beweismittel
sind vorhanden. Die kriminellen Machenschaften
können mit Plänen, Verträgen und einem neutralen
Geometer am Mittelweg in 7302 Trimms bewiesen
werden.
Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten.
Ich verbiete weiterhin
auch allen Straftätern (gemäss Liste) und anderen
Personen ohne unsere Erlaubnis unser Grundstück
nach den gültigen und gültig im Grundbuch eingetragenen
Verträgen von 1976 nach bezahlten/gekauften m2-Land zu betreten, befahren oder anderweitig zu benützen
oder missbrauchen.
Es ist ein Menschenrecht auch Straftäter das Benützen
unseres privaten Grundstücks zu verbieten.
Ich verweise auch auf die Bundesverfassung Art.
146 : Der Bund haftet für Schäden die seine Organisationen
in Ausübung amtlicher Tätigkeit widerrechtlich
verursacht haben .
Deshalb verlange ich eine Entschädigung von SFr.
10 Mio.
Da
öffentliches Interesse besteht geht dieses Schreiben
an verschiedene Personen im In- und Ausland.
Mit freundlichen Grüssen
Verschiedene
Beilagen:
Briefe an Frau Reg.
Barbara Janom Steiner, B. Eberle, N. Brunner,
Chr. Bucher-Brini,
Straftäterliste, Straftatenliste, Aussageliste
Pläne, Skizzen; Fotokopien
Zeitungsartikel, Justizskandal 21. Juni 2011,
Gerichtsurteil, Behördenwillkür, Freimaurerverfassung,
Rotarierverfassung
Weiteres im Internet siehe Liste