
Einschreiben
Kantonspolizei
GR
Kommandant
Hrn. B. Eberle
Ringstrasse
2
7000
Chur
Trimmis, 1. März 2011
Strafanzeige und Strafuntersuchung
gegen
Frau Reg.
Barbara
Janom Steiner
Am 16.März 2010
an einer Wahlveranstaltung in Landquart erklärte
Regierungsrätin Babara Janom Steiner /BDP
in aller Öffentlichkeit klar, dass alle OD=Offizial
Delikte von Amtes wegen verfolgt und geahndet werden
müssen.
Am
17. März 2010 habe ich Strafklagen eingereicht mit
verschiedenen Beilagen und Beweismitteln.
Diese Klagen habe ich aber aus
Gründen der Befangenheit der Staatsanwaltschaft
GR, der Polizei und der gesamten Bündner Justiz
etc. (siehe Straftäter-, Straftatenliste) an Frau Reg. Barbara
Janom Steiner geschickt.
Am 12. Mai
antwortete unser RA Herr Lecki Regierungsrätin Janom
Steiner mit einem Beschwerdebrief. (Beilage)
RA Lecki erkannte ebenfalls, dass Regierungsrätin Janom
Steiner durch Weiterleitung
zur Bearbeitung unserer Klagen an die
selbst angeklagte Staatsanwaltschaft GR rechtswidrig
handelte.
So schickte ich die gleiche Sendung am 14. Jan.
2011 an das Bundesstrafgericht, weil Regierungsrätin
Janom Steiner in ihrem Amt betreffend OD
nichts tun wollte, durfte, sollte.
In den Briefen
mit Beilagen vom 30. Sept. 2010 / 1. Sept. 2010/
17. März 2010 / 4. Juli 2010 / 19. Aug. 2010 sowie
in den eingereichten Strafklagen ist zu erkennen,
dass Frau
Reg. Barbara Janom Steiner in ihrem Amt nicht rechtskonform
handelt – also entgegen
ihren eindeutigen Voten in der Öffentlichkeit, entgegen
ihrer Pflicht.
Ich
erstatte somit Strafklage und Strafuntersuchung
gegen Barbara Janom Steiner /BDP wegen mehrfacher
Begünstigung, Amtsmissbrauch etc.
Es
muss auch untersucht werden,
- inwiefern sie als Regierungsrätin „eingebettet“
ist im allgemein bekannten Bündner Filz und seiner
Korruption.
- inwieweit gewisse
Clubs wie Rotarier, Lions, Kiwanis, Soroptimisten,
Freimaurer/Masanserstr.35 in Chur etc. – Mitglieder der Vereinigungen beinflussen.
Diese Clubs - mit eigener internationaler über der
jeweiligen Landesverfassung stehenden Verfassung,
die sich
nicht an Schweizer Gesetze halten/halten müssen
agieren gegen Schweizer Gesetz und deshalb rechtswidrig.
Beilage:
Brief vom 14. Januar 2011 an das Bundesstrafgericht
Bellinzina
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten
Mit freundlichen
Grüssen
|