
Trimmis,
14. 4. 2011
Lug und Trug, Filz, Korruption, Horror und Terror und Justiz-Sumpf
in Graubünden
Sehr
geehrter Herr Eberle
Als Beilage
erhalten Sie folgende neuen Strafklagen zur Weiterleitung,
da eine neutrale, unvoreingenommene, ausserkantonale
Institution darüber entscheiden muss, weil die gesamte
Bündner Justiz in unserern Fällen seit 1999 ständig
Straftaten begeht:
Strafklagen und Strafuntersuchung gegen
die Mehrfachstraftäter
Kantongerichtspräsident
Norbert Brunner,
wohnhaft in Domat /Ems
der
chronische Straftäter
Kreispräsident
Jochen Knobel, Kreis Fünf Dörfer,
wohnhaft in Trimmis
Serien-Straftäter
Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl Kreis Fünf Dörfer,
wohnhaft
in Mastrils
amtl. Geometer
Domenic Signorell , Chur
der
Bedrohende und Aggressive
RA Hermann
Just Masanserstr. 35 Chur,
wohnhaft in Maienfeld,
Lügen
ist mein Beruf
RA Martin Buchli Masanserstr. 35 Chur,
wohnhaft in Chur
angeblich
Freimaurer
Klaus Kruschel-Weller
Mittelweg 22 in 7203 Trimmis,
der herumtobende Nachbar
Heidi und
Remo Pellicioli-Melchior
Mittelweg 18 in 7203 Trimmis,
wohnhaft
in Pontresina,
der herrumtobende Nachbar
Peter Seitz-Kokodic
Mittelweg 20 in 7203 Trimmis,
der herrumtobende Nachbar
Ich verlange die Verhaftung dieser Personen wegen
jahrelanger Straftaten (kriminellen, rechtswidrigen
Taten 1976 / 1996 - heute
Geometer Donatsch Landquart
Hubert Wittmann/Gabi Berger, Mittelweg
18 in Trimmis
Grundsätzlich
muss berücksichtigt werden - da nationales und internationales
Interesse an Informationen zu Rechtswidrigkeiten
der gesamten Bündner Justiz besteht, welche seit
Jahren/1999 gegen uns Terror betreibt zusammen mit
dem Nachbarterror gegen uns seit 1976 – dass
diese Angelegenheit öffentlich ist.
I. es ist festgestellt:
1976 kauften die Nachbarn
Peter Seitz-Kokodic 530m2 Land ,
Klaus Kruschel-Weller 526m2 Land
Bätschi / heute Pellicioli-Melchior 617m2
Land,
wobei
alle drei daraufhin rechtswidirg
gebaut haben.
1996
konfrontierten diese Nachbarn die damalige Besitzerin
Lisa Brasser /dann Cecilia Brasser /heute Cecilia
und Emil Bizenberger-Brasser mit der Behauptung,
“die vereinbarte Zufahrt , welche in 4 Verträgen
von 1976 gültig festgehalten ist, sei abgeändert
worden“. Diese Zufahrt wurde damals aber von
den dazu beauftragten und bezahlten Nachbarn nicht nach den Verträgen und zum Nachteil des Grundstücks Bizenberger-Brasser
hergestellt / falsch hergestellt.
1997
zogen diese Nachbarn vor Gericht mit falschen Behauptungen, falschen
Anschuldigungen und falschen Angaben etc. mit ihrem RA Martin Buchli Masansertstr. 35 in Chur /wohnhaft
Plantaweg 24 in Chur und verlangten einen Gerichtsentscheid.
Am 8. Jan.
1999 fällte Bezirksgerichtspräsident Michael Fleischhauer- die Situation
klar kennend, weil wohnhaft in der unmittelbaren
Nachbarschaft Kruschels und ehemaliger RA von Kruschel/Seitz -
nachweislich
ein rechtswidirges Urteil zu
Gunsten seiner ehemaligen Mandanten! (Beilage
1) -- und andere Richter unterstützten ihn dabei.
(Beilage )
Am 14.Juni 1999 (Beilage) fällten in gleicher Sache
das Kantonsgericht
GR mit Vizepräsident Urs Schlenker und weiteren
Richtern ebenfalls ein rechtswidirges Urteil und unterstützten dabei den Bezirksgerichts-präsidenten
Fleischhauer
und seine ehemaligen
Mandanten Kruschel/Seitz .
Dieses Urteil und das Urteil vom 6. Juni 2000 wurde
vom damaligen Rechtsvertreter Andri Perl/St.Melchior
und der damaligen Besitzerin C. Brasser nicht ans
Bundesgericht weitergezogen, weil RA und Mandantin
von Kantonsgerichtspräsident Alex Schmid erpresst wurden –wie dies durch
Richter oft geschieht. (Beilage)
2008/2009 gelangten die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli
erneut an den Kreispräsidenten
Kreis Fünf Dörfer Jochen Knobel, wohnhaft in
Trimmis (siehe Beilage). Dieser in unsern Fällen
nachweisliche Mehrfachstraftäter erliess am 20. März 2009 erneut nachweislich eine rechtswidrige Verfügung.
Am 1. Sept.
2010 kam es erneut mit den streitbaren Nachbarn
(seit 1976) zu einem
Augenschein. Anwesend waren RA H. Just und K.
Kruschel /Gegenpartei , ich Emil Bizenberger als
Beklagter und Herr Kühne der neutrale Geometer der Kreis AG Sargans,
die führende Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl
und Herr Büchel, der das Protokoll verfasste. Dabei
wurde mir
das Rechtliche Gehör verweigert genauso
wie dem Geometer, der anwesend war Ausführungen
zu seinen Plänen - erstellt gemäss den 1976 gekauften m2
Land wie es in den gültigen Verträgen von
1976 vermerkt ist – zu machen.
Die
Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli und ihr RA Just haben
mehrfach betont, dass das Gerichtsurteil vom 14.
Juni 1999 zur Feststellung der angeblichen Bruchkannte
massgebend sei.
Vorsätzlich
wurde aber von der Klägerpartei von einer Bruchkante
ausgegangen, welche gar nichts mit dem Urteil vom
14. Juni 1999 zu tun hatte. Es handelt sich
nämlich um eine sichtbar nicht fertiggestellte auf privatem Grund (nicht servitutsbelastet) der beklagten Partei Bizenberger liegende und
ebenfalls auch nicht
mit den Verträgen von 1976 oder dem erwähnten Urteil
von 1999 zu tun hat. Im Urteil vom 14. Juni
1999 auf Seite 13 (Beilag) wurde
eine Bruchkante
erklärt, die sich im oberen Teil unserer
Zufahrt befindet. Diese wurde durch die ausführenden
Arbeiten des Kreisamtes/Firma Gaupp am 26.Mai 2000
bearbeitet und am 28.Juni 2000 vom Kreisamt als
richtig hergestellt bestätigt.
Das beanstandete
Grenzmäuerchen war schon 1995
und die erwähnte Thujahecke 1995/96 durch
einen Landschaftsgärtner erstellt worden. Damit
ist unbestreitbar, dass
die erwähnte umstrittene Grenzmauer und die
Thujahecke bereits vor dem massgeblichen Gerichts-Urteil vom 14. Juni 1999
bestanden hat.
Denn diese Grenzmauer wird im besagten Urteil
auf Seite 11 erwähnt: „… somit das umstrittene Grenzmäuerchen im hinteren
Teil der Parzelle Brasser nicht
innerhalb der Dienstbarkeitsfläche liegt.“
Beilage ist
der Plan von Jenatsch vom 8.April 1997 von welchem
das Gericht ausgegangen ist. Auf demselben Plan
wurden auch vom amtlichen Geometer Domenic Signorell
am 4. Juni 2007 die Flächenangaben bestätigt. Und
damit/mit dieser Bestätigung (Beilage) wurde gleichzeitig
auch klar bestätigt, dass sein Signorells/Jenatsch
Grundbuchplan nichts mit den 4 Vereinbarungen und
4 Verträgen von 1976 zu tun hat. Womit dann auch
eine Urkundenfälschung gegeben ist. Mit seinem
Plan vom 4. Juni 2007 bestätigte der amtliche Geometer
D. Signorell (wie
auch mehrere andere neutrale Geometer), dass
die Nachbarn Seitz/Kruschel Pellicioli schon 1976
rechtswidirg gebaut haben - siehe Plan mit m2-Angaben
von 1976 und Plan vom 4. Juni 2007. Daraus ist auch
ersichtlich - genau
wie beim Augenschein vom 1. Sept. 2010 zu erkennen
war und heute noch erkennbar ist, dass von die klägerischen
Partei mit RA H. Just, der Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl vorsätzlich falsche Anschuldigungen
und Behauptungen etc. gemacht wurden. Und es
ist für jeden seriösen, anständigen und aufmerksamen
Menschen bemerkbar,
dass die
von der Gegenpartei zusammen mit der Kreisvizepräsidentin
vorgebrachten Behauptungen rechtswidirge Behauptungen sind. Dazu wurden sogar noch die falschen
Anschuldigungen der Kreisvizepräsidentin Esther
Ruckstuhl im erwähnten Augenscheinprotokoll vom
1. Sept. 2010 weggelassen, sind nicht festgehalten,
unterschlagen.
Am 15.Dez.
2010 verfügte die Kreisvizepräsidentin Ruckstuhl
dann aber, dass das Grenzmäuerchen und die in der
Ecke gepflanzte Thujahecke zu entfernen sind. (Beilage Verfügung)
Am 16.März
verfügte Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner , wohnhaft in Domat/Ems,
ebenfalls
vorsätzlich gegen
das Kantonsgerichtsurteil vom 14. Juni 1999
in gleicher Sache (Beilage) wie Ruckstuhl - ohne
den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen und
Behauptungen zu
prüfen.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen Kantonsgerichtspräsident
Norbert Brunner wegen erneutem
Amtsmissbrauch , Nötigung, Begünstigung,
Ehrverletzungen, Unterdrückung von Urkunden, Grenzverrückung,
Aufforderung zu einem Verbrechen, Falsche Anschuldigung,
Verleumdung, Anstiftung, Befangenheit etc. etc.
Kriminelle Organisation, Rechtswidrige Vereinigung,
Organisiertes Verbrechen
(auch sein Entscheid vom 20.März 2009 ist rechtswidrig)
Am 1.März 2011 habe ich von Kantonsgerichtspräsident
Brunner wie in beiliegendem Brief seinen und - den
begründeten Ausstand verlangt und seine Straftaten
erwähnt. Trotzdem hat Brunner erneut ein am 16. März 2011 ein rechtswidriges Urteil gefällt. In dieser Verfügung
hat er nachweislich die oben erwähnten Straftaten
begangen. So hat er ebenfalls die gleichen obstrusen Forderungen gestellt
(Seite 2-3) Mauer, Thujahecke, Holzpfosten, Steine
etc. zu entfernen, welche auf unserem Privatgrundstück / nicht servitutbelastet
stehen - laut
Kantonsgerichtsurteil vom 14.Juni 1999.
Auf weitere sachliche Unwahrheiten und gestützt
auf Urkundenfälschungen Domenic Signorells muss
nicht eingegangen werden, kann aber bei einem Augenschein
erklärt werden. (Beilage Verfügung 17.März 2011).
Ebensolches gilt für die vorgängig eingereichten Strafklagen, Ausstandbegehren
und Amtenthebungs-verfahren. Norbert Brunner ist
sofort zu verhaften, da er seit Jahren in unseren
Fällen ein chronischer/unverbesserlicher Serienstraftäter ist.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen Kreispräsident Jochen Knobel wohnhaft in Trimmis
wegen erneuter Korruption,
Rechtsverweigerung, Befangenheit, Nötigung, Begünstigung,
Diebstahl, Sachbeschädigung, Erpressung, Drohungen,
Ehrverletzung, Amtsanmassung, Hausfriedensbruch,
Besitzesstörung, Organisiertes Verbrechen, Kriminelle
Vereinigung, Rechtswidrige Vereinigung etc. etc.
und
da er in
seinem Entscheid vom 23. Jan. 2009 seine aufgeführten
Straftaten fortgesetzt hat. Auf weitere Erklärungen
kann verzichtet werden und ich verweise auf die
vorgängig eingereichten Straf- und Schadenersatzklagen
(Beilage), Aussageliste, Straftatenliste etc.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen die erneuten Straftaten der Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl wohnhaft in Mastrils wegen Verweigerung
des Rechtlichen Gehörs, Unterdrückung von Urkunden,
Gehilfenschaft zu einem Verbrechen, Sachbeschädigung,
Besitzesstörung, Erpressung, Ehrverletzung, Üble
Nachrede, Verleumdung, Drohungen, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Grenzverrückung, Aufforderung zu einem Verbrechen,
Strafbare Handlung, Amtanmassung, Falsche Anschuldigung,
Begünstigung, Amtsmissbrauch, Organisiertes Verbrechen,
Rechtswidrige Vereinigung, etc. etc.
Ich verlange die Verhaftung der chronischen Straftäterin.
Anlässlich
der Sühneverhandlung und beim Augenschein wurde
Kreisvizepräsidentin Ruckstuhl
von RA Hermann Just gesteuert, geführt und er hat
ihr auch eindringlich gesagt, was sie zu tun und
lassen hätte. Justs falschen Anschuldigungen
ist Ruckstuhl unverzüglich gefolgt. Meine sachlichen
Erklärungen hat sie vorsätzlich als Lügen und Unwahrheiten
dargestellt und abgewiesen. Denn nach ihrer eigenen
Bestätigung kennt sie das Urteil des Kantonsgerichts
vom 14. Juni 1999 und auch
den Plan von Jenatsch vom 8. April 1997, der Grundlage
bildete für das Urteil 1999 und -
hat trotzdem diametral dagegen entscheiden.
Ich
erhebe auch Einsprache auf Seite 3 und Seite 4 ihrer
Verfügung vom 15. Dez. 2010 etc.
Esther Ruckstuhl behauptet auf Seite 4 “ich
hätte sie als Lügnerin bezeichnet“. Tatsache ist,
dass ich ihre Aussagen und die RA Justs als Falsche
Anschuldigungen etc.
die jederzeit zu beweisen sind, bezeichnet habe.
Die Briefe von RA Just vom 26.09.2003 und Paul Mazenauer
Kreispräsident vom 28. Juni 2000 bestätigen, dass
die Zufahrt und das Grenzmäuerchen nach dem Urteil
vom 14. Juni 1999 hergestellt ist. Auch diese Beweise
hat Esther Ruckstuhl vorsätzlich ignoriert und trotz
meiner Aufforderung nicht zu den Akten gelegt sowie
im Protokoll nicht vermerkt und gar die Vollmacht
meiner Frau abgewiesen.
Ich erstatte erneut
Strafklage gegen Mehrfachstraftäter und amtlicher Geometer
Domenis Signorell wohnhaft
in Chur wegen erneuter Urkundenfälschung. Denn Signorells Plan, der
Grundlage für die rechtswidirgen Urteile ist, ist
unmissverständlich eine Urkundenfälschung, welche mit den Plänen
(Beilage) vom
8. April 1997 und 4. Juni 2007 belegt ist. Alle
seine Pläne sind Urkundenfälschungen, da
diese mit den 4 gültigen Verträgen von 1976 nichts
zu tun haben. Im Weiteren begünstigt er erneut die
chronische und nachweisliche Straftäterschaft Kruschel/Seitz/
Pellicioli, RA Just, E. Ruckstuhl, Jochen Knobel,
Norbert Brunner.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen den nachweislich Mehrfachstraftäter/Lügner
(seine
eigene auf Video festgehaltene Aussage “Lügen ist
mein Beruf“/siehe auch Aussageliste)
RA
Hermann Just, Masanserstr. 35 in Chur wohnhaft in
Maienfeld .
Seit Jahren hat RA Just in unserer Fällen
nachweislich vorsätzlich falsche Angaben gemacht = gelogen wie z.B. an der Sühneverhandlung vom 1. Sept. 2010
mit falschen Behauptungen aufstellen, mehrfachem
Lügen (vorsätzlich) und gewaltiger Beeinflussung der Kreisvizepräsidentin
Ruckstuhl wie früher schon in mehreren Fällen den
Kreispräsidenten Jochen Knobel. Anlässlich des darauffolgenden
Augenscheins am 1. Sept. 2010 hat dieser Mehrfachstraftäter
RA Just ebenfalls viele falsche Angaben gemacht;
z.B. haben er und seine Mandanten Seitz/Kruschel/Pellicioli
behauptet, “das Grenzmäuerchen und die Thujahecke
sei nach dem Urteil vom 14. Juni 1999 entstanden“ . (Seite 11) Er hat vorsätzlich gelogen; denn er kennt das Urteil ja auch, hat es doch
am 26.09. 2003 als den Verträgen von 1976 entsprechend
richtig bestätigt. (Beilage) Diesen seinen Brief
vom 26.09.2003 und den von Kreispräsident Mazenauer
vom 28.Juni 2000 hat Just vorsätzlich nicht berücksichtigt. Die sichtbare Grenzmarke am Boden beim Grenzmäuerchen,
welche vom amtlichen Geometer gesetzt wurde, hat
Just wie Ruckstuhl ignoriert, nicht sehen wollen.
Just behauptete sogar ich hätte diese gesetzt!
Seit diesem Gerichtsurteil 1999 hat Just
aber oft diese Dienstbarkeit betreten und hat erkannt,
dass nichts verändert wurde (z.B. auch am 28.5.2001).
Zudem geht
Just auch vorsätzlich von einer Bruchkante aus welche ausserhalb
des Urteils vom 14. Juni 1999 auf unserem Privatgrundstück
/nicht servitutbelastet /auf
unserem Vorplatz steht. Mit der angeblichen
Bruchkante vom Urteil 1999 hat das gar nichts zu
tun; denn die im Urteil (Seite 13) erwähnte Bruchkante
liegt im südlichen Teil der Zufahrt
- der Situationsplan des Geometers
Signorell vom 8. April 1997 war Bestandteil
dieses Urteils und wurde am 4. Juni 2007 bestätigt (Beilage und Plan).
Deshalb und
mittels Augenschein vom 1. Sept. 2010 war sichtbar
und ist bestätigt,
dass alle (Gegenpartei und Kreisamt/E.Ruckstuhl) falsche Angaben, falsche Anschuldigungen, Nötigung
etc. gemacht haben.
Somit ist auch der Mehrfachstraftäter RA Hermann
Just zu verurteilen und ihm sein Rechtsanwaltspatent
zu entziehen. Da RA Martin Buchli Masanserstr. 35
Chur Einfluss auf die gesamte Bündner Justiz hat,
ist dieser Einfluss ebenfalls zu untersuchen.
Ich erstatte Strafanzeige
gegen die gefährlichen Mehrfachstraftäter (seit
1976/1996) und jahrelang herumtobenden
Nachbarn Peter Seitz, Klaus Kruschel, Heidi und
Remo Pellcioli wegen erneuten vorsätzlich falschen
Angaben, Falschen Anschuldigungen, Nötigung etc.
etc. siehe Straftäterliste, Pläne und Angaben wie
bei RA Hermann Just, Norbert Brunner, Esther Ruckstuhl,
Jochen Knobel etc.
Da keine
Veränderungen vorgenommen wurden im Grenzbereich zwischen den Parzellen
633 und 634/Bizenberger des Grundbuch Trimmis und
in der Servitutsfläche zu Gunsten 632, 633, 635
keine Erweiterung des sogenannten Grenzmäuerchens
gemacht sowie keine Thujahecke in diesem Bereich
gepflanzt wurde seit dem Urteil von 14. Juni 1999, ist eine Untersuchung vorzunehmen
, warum diese Personen seit 1995
so dreist lügen und ob das evtl. zusammenhängt
mit ihrer seelischen, geistigen Situation
oder ob gar andere Gründe zur Begünstigung
vorliegen und dann wären die nötigen Massnahmen
dagegen auch sofort zu ergreifen.
Tatsache ist, dass diese Nachbarn täglich seit 1977
wie jeweils auch ihre Besucher diese Zufahrt befahren,
die Situation also kennen und somit alle vorsätzlich gelogen haben.
Nachdem die gesamte involvierte Behörde
N. Brunner, J. Knobel, E. Ruckstuhl, die
Gegenpartei RA H. Just mit Seitz, Kruschel,
Pellicioli sowie
der amtliche Geometer Domenic Signorell von – für normale Menschen mit klarem Verstand sichtbaren - absolut falschen Angaben ausgegangen sind
und das im Kantonsgerichtsurteil vom 14. Juni 1999
Beschriebene allen Beteiligten als Ausgangslage
und Grundlage diente - wobei erklärtermassen das Grenzmäuerchen sowie die Bruchkante ausserhalb
der Dienstbarkeit
auf Privatgrund stehen und
alles vor 1999 bereits bestand und seit 1995 unverändert blieb,
muss klar davon ausgegangen werden, dass hier eine
Reihe vorsätzlicher Straftaten ( Falsche Anschuldigung,
Ehrverletzung, Nötigung, Verleumdung, Begünstigung,
Enteignung, Urkundenfälschung, Anstiftung, Betrug,
Erpressung, Beschimpfung etc. begangen
wurden.
Ich verlange die Verhaftung
dieser erwähnten Personen und eine Untersuchung
auf evtl. vorliegene Krankheits-Störungen;
denn jahrelanges dreistes Lügen, Tatsachen
Verdrehen, terrorisierendes vor Gericht Ziehen etc.
oder rechtswidriges Handeln/Straftaten begehen,
jahrzehntelanges Herumtoben oder an Realitätsverlust
leiden, nicht Nachvollziehen wollen, dass das Grenzmäuerchen/die
Thujahecke schon vor dem Urteil vom 14. Juni 1999
bestanden hat und wir, meine Frau und ich enorm
bedroht sind, so sind vorsorgliche Massnahmen gegen diese
Mehrfach-Straftäter unverzüglich anzuordnen, damit
sie nicht weiterhin kriminelle Taten begehen, aber
auch nicht noch schlimmere Taten begehen. (siehe
Straftäterliste)
Ich verbiete
der gesamten Bündner Justiz (Richtern, Polizisten RA, UR, Staatsanwälte
etc.) sowie
den Nachbarn und deren Besuchern unser Grundstück
nach den Plänen und 4 Verträgen von 1976 mit Flächenangaben/m2
zu befahren, begehen oder anderweitig zu missbrauchen.
Im Weiteren lehne ich die Bündner Justiz, befangene Personen und Freimaurer, Rotarier,
Kiwanis, Lions, Soroptimisten oder Personen von
Geheimbünden etc. und mit ihnen
befreundete oder befeindete und befangene
Personen, Straftäter oder solche Personen, die sich
nicht an Schweizer Gesetzte, an die Bundesverfassung
halten, ans EMRK oder Völkerrecht halten
- z.B. solche wie die bisherigen Richter, auch Bundesrichter,
RA, UR, Staatsanwälte, Polizisten, Behördenmitglieder,
Politiker etc. ab.
Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten
Beilagen
sind ein Bestandteil meiner Klage:
Urteil
14.Juni 1999 /
Seite 11 und 13
Verfügung Kt‘ Gericht 16. März 2011 /Norbert Brunner
Verfügung Kreis Fünf Dörfer /Esther Ruckstuhl
Augenscheinprotokoll 1. Sept. 2011
Plan vom 8. April 1997 / 4. Juni 2007
Brief Paul
Mazenauer / Kreis Fünf Dörfer 28. Juni 2000
Brief RA Hermann Just
26.09.2003
Brief an Norbert Brunner 1. März 2011
Adressen www.
Straftäterliste, Straftatenliste, Aussageliste
Ich
verlange eine angemessene Kostenentschädigung und
Entschädigung der bereits angefallenen Kosten
und Schaden sowie alle Folgekosten zu Lasten der
Angeklagten.
Da es sich um jahrelang andauernde Straftaten handelt
mit erheblichem Gewaltpotenzial ist auch diese Klage
zum Schutze meiner Frau und mir öffentlich.
Mit
freundlichen Grüssen
|