Trimmis,
25. März 2011
Lug und Trug, Filz, Korruption,
Horror und Terror und Justiz-Sumpf in Graubünden.
Sehr
geehrter Herr Eberle
Sie erhalten in der
Beilage erneut folgende neue Strafklagen
zur Weiterleitung an eine neutrale unvoreingenommene
Institution zwecks Beurteilung :
Strafklage des Mehrfachstraftäters
seit 1976/1996
- Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner,
14.10.1953,
Via
Rezia 15 in 7013 Domat/Ems
- Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl,
Mastrils,
Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Kreispräsident Jochen Knobel, 5.2.1949,
Malinweg
3 Trimmis, Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Rechtsanwalt Hermann Just, 9.03.1964,
Masanserstr.
35 / Freimaurerloge
Libertas
et Concordia mit
90 Mitgliedern / Salishaus
- Seitz-Kokodic Peter, 02.07.1944,
Mittelweg 20 Trimmis
- Kruschel-Weller Klaus, 17.01.1942,
Mittelweg 22 Trimmis
- Remo und Heidi Pelliciuoli-Melchior,
16.12.1937/29.06.1937
Mittelweg
18 Trimmis
wohnhaft
Via Maistra 221 7504 Pontresina
- Kreispräsident Jochen Knobel, 5.02.1949,
Malinweg
3 Trimmis, Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl,
Mastrils,
Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Schulleiter Schule Trimmis Gaudenz Bavier,
Gäuggelistrasse
35 Chur
- Strafuntersuchung gegen RA Martin Buchli-Casper,
Masanserstr. 35 in Chur/ Salishaus
Freimaurerloge
Libertas
et Concordia mit 90 Mitgliedern
Was
als Nachbar-Terror und massenweise rechtswidrige
Machenschaften begann, endet im Justiz-Terror
seit 1996 mit massenweisen rechtswidrigen Machenschaften
im “Rechtsstaat Schweiz“. - Ursache
?
Es
muss auf jeden Fall auch seriös der Einfluss der
Freimaurer, Rotarier, Lions, Kiwanis, Soroptimisten
etc. auf diese Justiz untersucht werden – schon
wegen Befangenheit etc. etc. ; denn mit Verpflichtung
der Brüder ihrer internationalen Verfassung gegenüber,
gesteuert und beeinflusst von Amerika,
werden Schweizer Gesetze und EMRK vorsätzlich
missachtet, weil die eigene Verfassung über der
Schweizer Verfassung /Gesetz steht.
Deshalb sind Mitglieder solcher Clubs und Logen
etc. als Richter, Staatsanwälte etc. nicht zulässig.
1976 wurden
laut gültigen Verträgen von Frau Lisa Brasser-Gadient
drei Grundstücke verkauft an
Seitz-Kokodic Peter 530m2, den Deutschen
Kruschel-Weller Klaus 526 m2 und Joh.
Bätschi/heute Pellicioli-Melchior Remo und Heidi
600m2 /1.Vertrag und 17m2/2.Vertrag.
Dabei wurde den Nachbarn ein Fuss-und Fahrwegrecht
eingeräumt – Die Zufahrt wurde erpresst (amtl.
dokumentiert) und ist nach Schweizer Gesetz gar
nicht zulässig.
1996 als
ich nach Trimmis kam haben diese drei Nachbarn
S/K/P behauptet, ich hätte die Servitut zu ihrem
Nachteil verändert. (Beilage Briefe vom 13.
Nov. 1996 und 4.08.1997)
Dass die Nachbarn S/K/P gelogen
haben, geht aus den gültigen Verträgen von 1976
hervor, welche aktenkundig beim Grundbuchamt
Landquart liegen.
Zu den falschen Anschuldigungen und Ehrverletzungen
der Nachbarn gegen uns legten sie auch einen Lageplan
aus den gültigen Verträgen bei. Für die erneut angezettelten Streitereien
bedienten sich die Nachbarn des Mehrfachstraftäters RA Hermann Just und
Martin Buchli-Casper aus der Masanserstr. 35 /Salishaus/Freimaurloge
Libertas et Concordia.
Bereits
ca. 1977-89 Jahre brauchten diese Nachbarn Michael
Fleischhauer, Trimmis als Rechtsanwalt für
ihre Fälle.
Zu den gegen uns 1996 begonnenen Streitereien
der Nachbarn S/K/P erstellte der amtliche Geometer
Domenig Signorell am
8.April 1997 einen Plan. (Beilage) Auch
dieser beweist, dass die Nachbarn gelogen haben.
Noch heute kann das im Mittelweg bewiesen
werden.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Geometer Signorell
erst nach jahrelangem Drängen und Auffordern unsererseits
seinen Plan vom 8. April 1997 detailliert zu ergänzen
schliesslich am 4. Juni 2007
mit Flächenmassen/m2
versehen hat. (Beilage) Dabei stellte sich auch
klar heraus, dass die Nachbarn S/K/P bereits 1976 straffällig
wurden und rechtswidrig
gebaut hatten und dass der Plan des amtlichen
Geometers vom 8.April 1997 eine Urkundenfälschung
darstellt.
Am 8.Januar 1999 fällte
Bezirksgerichtspräsident Michael Fleischhauer - ehem. RA Seitz/Kruschel wohnhaft in der Nachbarschaft
Kruschels in Trimmis und die Situation zweifach
als Nachbar und als RA
kennend – mit weiteren Richtern ein rechtswidriges Urteil zu Gunsten seiner ehem.
Mandanten S/K/P mit obstrusen Behauptungen uns
gegenüber - auch auf den Grundlagen der falschen
Pläne Signorells. So
behauptet er zur Situation der Zufahrt genau
wie die Nachbarn, “man sei vor 1996 über Zäune,
20m hohe Bäume, Sträucher, Mauern, Böschungen,
Holzabschrankungen und gar über einen Hydranten
gefahren. (Beilage Foto) Dieses Gerichtsverfahren muss neu beurteilt werden wegen Befangenheit,
Amtmissbrauch, Begünstigung, Nötigung, etc. des Straftäters Michael Fleischhauers.
Am 14. Juni 1999 fällten
die Kantonsrichter (Beilage) mit Vizepräsident Schlenker etc. ebenfalls
ein rechtswidriges Urteil. Sie stützten das
rechtswidrige Urteil Fleischhauers zu Gunsten
der Nachbarn S/K/P und bestätigten es.
Dieses
Urteil muss neu aufgerollt werden wegen Befangenheit,
Amtmissbrauch, Begünstigung, Nötigung etc.
Am 6.Juni 2000 unterstützte
denn Kantonsgerichtspäsident Alex Schmid etc.
(Beilage) ebenfalls mit rechtswidrigem Urteil die Nachbarn S/K/P. Schmid hielt
sich nicht zurück mit Erpressungen, Amtsmissbrauch
Nötigung, Falsch Anschuldigungen etc. gegen uns
und unsern Rechtsvertreter. In diesem Urteil
zum Nachteil der damaligen Besitzerin Cecilia
Brasser/heute Bizenberger-Brasser erwähnte das
Gericht aber das Grenzmäuerchen, das nicht Bestandteil
des Urteils sei, also wurde bestätigt, dass das
Grenzmäuerchen nicht im Bereich der erpressten
Servitut liege.
Aufgrund des Planes des amtlichen Geometers Signorell
vom 4.Juni 2007 hatte sich Signorell geweigert die Grenzen
gemäss den gültig im Grundbuch eingetragenen Verträgen
von 1976 mit Flächenangaben/m2 im Gelände
einzuzeichnen; denn in diesem Plan bestätigte er, dass
alle seine Pläne falsch sind und die Nachbarn
1976 falsch gebaut haben.
Daraufhin erteilte ich einem neutralen Geometer
der Kreis AG in Sargans den Auftrag,
einen Plan zu erstellen mit dem Grenzverlauf nach
den Plänen und m2 verkaufter Fläche
der gültigen Verträge von 1976.
Dabei stellte sich auch hier heraus, dass
die Nachbarn S/K/P 1976 rechtswidrig gebaut haben.
Ebenfalls wurde mit den Plänen der Kreis AG/ Sargans
auch bestätigt, dass alle Pläne des amtlichen Geometers
Signorell falsch sind
und Urkundenfälschungen , Amtsmissbrauch, Nötigung,
Ehrverletzungen, Begünstigungen etc. sind. Auch
drei weitere neutrale Geometer haben dies schriftlich
und mehrere Fachleute mündlich bestätigt.
Erneut im 2010 haben nun
die Nachbarn S/K/P mit ihrem RA Hermann Just behauptet/sind
vor Gericht gezogen-
man
sei früher über das Grenzmäuerchen gefahren (Beilage
Plan), das am 6. Juni 2000 vom Kantonsgericht klar als nicht im Bereich der erpressten Servitut liegend
beurteilt wurde.
Aggressiv haben sie damit erneut einen Prozess
losgetreten wie es 1997 ihr Rechtsanwalt Martin
Buchli vorausgesagt/angedroht hat! (Beilage Aussageliste)
Mit dem
Augenschein vom 1. Sept. 2010 konnte eindeutig
festgestellt werden, dass das Grenzmäuerchen seit
dem rechtswidrigen Urteil von 2000 nicht verändert
wurde. Auch die erwähnten Thujas etc. standen
bereits lange vor besagtem Urteil. Anlässlich
dieses Augenscheins machten die Nachbarn S/K/P
mit ihrem RA Hermann Just und der Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl mehrfach falsche Angaben, falsche
Aussagen, Ehrverletzungen etc.
Esther
Ruckstuhl war und ist wie in andern Fällen offensichtlich
beeinflusst vom Straftäter und lügnerischen RA H. Just (Lügen ist mein
Beruf /O-Ton). Mir hat sie konsequent das rechtliche
Gehör verweigert und Herr Kühne von der Kreis AG hat sie seine
Pläne nicht erklären lassen dürfen. Er kam
als neutraler Fachmann an diese Begehung wurde
aber vom Gericht auf Druck Justs verweigert. So unterdrückten Just und Ruckstuhl die Beweiserbringung,
dass sie alle gelogen haben, dass die Nachbarn S/K/P 1976 rechtswidirg gebaut haben,
dass Signorells Pläne Urkunden-fälschungen sind
und die bisherigen Urteile zum Nachteil der Partei
Brasser / heute Bizenberger gefällt wurden.
(Beilage Straftaten der Gerichtsentscheide)
Dass
die falsche Grenze auch eine
Markierung des amtlichen Geometers aufweist
hat Frau Ruckstuhl ebenfalls vorsätzlich ignoriert und H. Just behauptete
unverfroren „ ich
hätte diese Metallmarke gesetzt“.
Zudem hat Frau Ruckstuhl, da sie ja angeblich
das rechtswidrige Urteil vom 14. Juni 1999 kennt,
vorsätzlich
Besitzesstörung, Sachbeschädigung, Amtsmissbrauch,
Begünstigung, Drohungen, Nötigungen gemacht und
ist nachweislich gesteuert von der Masanserstr.
35 /H. Just und vorsätzlich auf Erklärungen Geometer Kühne/Kreis
AG nicht eingetreten. Sie setzte sich über
alles hinweg, was von unserer Seite kam.
So ist klar festgestellt,
dass die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli vorsätzlich
falsche Angaben machten; denn sogar nach der falschen
Grenze betrifft das alles - das besagte Grenzmäuerchen des Urteils vom 6.Juni 2000
, der Zaunpfosten vor der Thujahecke, die Thujahecke
wurde von einem Landschaftsgärtner gesetzt, die
losen Steine etc. Richtung Mittelweg
- nicht den Bereich der Servitut und stellt keine
Besitzesstörung dar. Die angegebene Bordkante,
die auf der für die Nachbarn unberechtigten Fahrfläche
auf unserem privaten nicht servitutbelasteten
Grundstück sich befindet, ist Tatsache. Die erwähnten
Steine, Pfosten etc. wurden seit 2000 durch
uns nie mehr verändert. Gaupp hat damals den
rechtswidrigen Auftrag des Kreisgerichts ausgeführt
und Kreispräsident Paul Mazenauer hat die Richtigkeit
am 28.06.2000 bestätigt. (Beilage)
Sogar H.
Just erklärte schriftlich und eindeutig am
26.09.2003,
dass jetzt nach dem Urteil gemäss den Verträgen
von 1976 alles in Ordnung und richtig/rechtens
sei. (Beilage)
Trotzdem zog er im 2010 vor Gericht und seither
behauptet Just genau das Gegenteil.
Erkannt/
bewiesen ist somit eindeutig, dass alle Nachbarn
RA Just, Kreisvizepräsidentin Ruckstuhl skrupellos
gelogen haben, uns auch finanziell schikaniert
haben.
Konsequent hat
auch Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner
das Urteil zu unserem Nachteil gefällt.
Ihm
sind mittlerweile bereits dutzende rechtswidrige
Entscheide/Verfügungen/Urteile nachgewiesen(alles
schriftlich vorhanden, kann er nicht mehr abstreiten!)
und seine abstrusen also realitätfremden und rechtswidrigen
Anschuldigungen und Behauptungen, Begünstigungen
und Unterstützung
unserer Nachbarn beweist erneut sein rechtswidriges
Urteil vom 17.März 2011. (Beilage) -
obwohl ich ihn mittels Brief (Beilage) als
befangen abgelehnt habe und er als Mehrfachstraftäter
erkannt ist.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter
Kantonsgerichtspräsident Dr. iur. Norbert Brunner 14.10.1953 wegen:
Amtsmissbrauch,
Begünstigung, Nötigung, Ehrverletzung, Beleidigung,
Befangenheit Drohungen, Betrug, Gehilfenschaft
zu einem Verbrechen, Beleidigung, Falsche Beweisaussage,
Unterdrückung von Urkunden, Amtanmassung, falsche
Anschuldigung,
z.B. habe ich mich nicht ungebürlich verhalten,
sondern alle erwähnten Personen sind Straftäter.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
die mehrfache Straftäterin
Kreisgerichtsvizepräsidentin Esther Ruckstuhl
Kreis 5 Dörfer wegen:
Verweigerung
des rechtlichen Gehörs, Amtsmissbrauch, Nötigung,
Begünstigung, Erpressung, Gehilfenschaft zu einem
Verbrechen, Sachbeschädigung, Betrug, üble Nachrede,
Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Amtanmassung,
falsche Anschuldigung, Begünstigung etc.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter RA Hermann Just,
9.3.1964, Masanserstr. 35 in Chur und Rebhof in Maienfeld
wegen:
Ehrverletzungen,
Beleidigungen, falsche Anschuldigungen, falsche
Aussage, Hausfriedensbruch, Nötigung, Drohungen,
Begünstigungen, Erpressung, Gehilfenschaft zu
einem Verbrechen, Betrug, falsche Beweisaussage
etc.
Just hat mehrfach vorsätzlich gelogen (Beilage
Brief 26.09.2003 )
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter und Kreispräsidenten
Jochen Knobel, 5.2.1949, Trimmis, Kreis Fünf Dörfer
wegen:
Verweigerung
des rechtlichen Gehörs, Amtsmissbrauch, Nötigung,
Begünstigung, Erpressung, Gehilfenschaft zu einem
Verbrechen, Sachbeschädigung, Betrug, üble Nachrede,
Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Amtanmassung,
falsche Anschuldigung, Begünstigung etc.
und der erwähnten Verfügung vom 15.Dez.
2010. Auch die beigelegte Liste der 44 Taten und
die entsprechenden Straftaten sind zu berücksichtigen.
(Beilage)
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen
Straftäter und Nachbarn Peter Seitz-Kokodic, 2.7.1944,
Mittelweg 20 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen,
Unrechtsmässige Aneignung, Betrug, Ehrverletzung,
Verleumdung, Drohungen, Nötigung, Strafbare Handlungen,
Begünstigungen, Besitzesstörung etc. etc.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen
Straftäter und Nachbarn Klaus Kruschel-Weller,
17.1.1942, Mittelweg 22 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen,
Unrechtsmässige Aneignung, Betrug, Ehrverletzung,
Verleumdung, Drohungen, Nötigung, Strafbare Handlungen,
Begünstigungen, Besitzesstörung etc. etc.
Ich erstatte
hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen Straftäter
und Nachbarn Remo und Heidi Pellicioli-Melchior,
16.12.1937/29.06.1937, Mittelweg 18 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen,
Unrechtsmässige Aneignung, Betrug, Ehrverletzung,
Verleumdung, Drohungen, Nötigung, Strafbare Handlungen,
Begünstigungen, Besitzesstörung etc. etc.
Tatsache
ist, dass
RA Martin
Buchli-Casper, 28.1.1948, wohnhaft im Plantaweg
24 in Chur/Kanzlei Masanserstr. 35 in Chur
1. mit seiner Aussage/Drohung in seinem Brief
von 1997 bestätigt, dass es sich
in unseren Fällen um ein organisiertes
Verbrechen handelt - “Sie werden immer Einsprache
erhalten. Sie habe eine Prozesslawine gestartet,
die Sie nicht so schnell aufhalten können“.
2.
im Brief
von 1997 gelogen hat; denn tatsächlich habe
nicht ich rechtswidrigen Taten begangen, sondern
er selbst und seine prozessierenden
und herumtobenden Mandanten Seitz/Kruschel/Pellicioli
3.
nach Aussage unseres RA Stefan Hedigers/Kanzlei
Bardill in Hedigers Büro erschienen ist und ihm
klar machte, dass er, Buchli, Freimaurer sei und wir nie Recht
bekämen, worauf unser RA sein Mandat ablegte
und wir heute noch in
Prozesse gedrängt werden.
Bedingt
durch diese massiven rechtstaats-widrigen Tatsachen
muss
auch gegen Martin Buchli-Casper wegen
falscher Anschuldigung, Beleidigung, Ehrverletzung,
Nötigung, Einflussnahme auf Richter und
Staatsanwälte etc.
und die Freimaurerloge Libertas
et Concordia mit ihren 90 Mitgliedern an der Masanserstr.
in Chur /Salishaus ermittelt werden,
da
diese über eine der Schweizer Verfassung/Gesetz übergeordneten
internationalen von Amerika gesteuerten Verfassung verfügen und somit für z.B. Freimaurer- und Rotarier-Richter
Schweizer
Recht nicht zählt. Ihre brüderliche Verbindlichkeit
verpflichtet sie zur Einhaltung ihrer eigenen
Verfassung!
In
der Schweiz gibt es ca. 4000 FM-Brüder, Rotarier
zählen ca. 10‘000 Mitglieder.
Dass es
sich in unseren Fällen
um ein Organisiertes Verbrechen handelt kann mit Plänen, gültigen Verträgen
von 1976 und dem Brief des ehem. Kreispräsidenten
Paul Mazenauer bewiesen werden;
denn Mazenauers Bestätigung „dass der Vollzug
der Instandstellung gemäss Kantonsgerichtsurteil
mittlerweile erfolgt ist“ (Beilage 28.6.2000) hält
die Nachbarn S/K/P mit RA Just, Richter des Kreis,
Bezirks, Kantons nicht ab immer weiter unser Grundeigentum zu vereinnahmen
(wie all die Kriesgtreiber im Weltgeschehen)
und uns finanziell und materiell zu nötigen und
bestehende Urteile sowie gültige Verträge zu missachten
und -- als oberstes Ziel in jedem Fall die Prozesslawine am Leben erhalten, wenn nötig
mit den ungeheuerlichsten rechtswidrigen Agitationen
gegen uns!
Ebenfalls bestätigt Mehrfachstraftäter
RA Hermann Just,
Masanserstr. 35 in Chur nebst seinen falschen
Anschuldigungen auch “dass
die Lage der Servitut wie sie 1976 vereinbart
wurde nun vom Kantonsgericht 1999 eindeutig bestimmt
wurde“ (Beilage Brief 2003) . Tatsache ist,
dass von mehreren Geometern auch vom amtlichen
Geometer bestätigt ist, dass die Gerichtsentscheide
auf falschen Plänen beruhen. Die Grenze verläuft
180 cm ausserhalb unseres Grenzmäuerchens in Richtung
Haus Seitz - also ca. Mitte des jetzigen Fahrwegs.
Bis Mitte
des jetzigen Fahrwegs geht also das Grundstück
Bizenberger-Brasser laut den 4 gültigen Verträgen
und Grundbucheinträgen von 1976. Somit beginnt
auch da die Baugrenze und es ist ein Abstand von
4m beim Haus und bei den Garagen 5m einzuhalten.
Deshalb
müssen alle Gerichtsentscheide in dieser Angelegenheit
neu beurteilt werden. Da es auch rechtswidrige
Entscheide sind muss auch von Amtes wegen OD-Offizial
= Delikt neu beurteilt werden.
Anhand vieler Fotos und Videoaufnahmen der rechtswidrigen
Abänderung der Zufahrt durch die Firma Gaupp AG
Gartenbau Untervaz im Mai 2000, engagiert vom
Kreispräsident Fünf Dörfer, ist ebenfalls bestätigt
und auch bewiesen, dass die erneute Verfügung der Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl und das Unterstützungsurteil
des Kantonsgerichtspräsidenten Norbert Brunner
rechtswidrige Taten sind. Da es sich um OD-Offizial
Delikte handelt muss auch von
Amtes wegen gegen diese beiden Richter ermittelt
werden.
Ich
verlange einen Augenschein, eine Begehung
-
wobei die rechtswidrige Urkunde des amtlichen
Geometers Domenic Signorell
vorliegen muss
- sowie die Anwesenheit eines neutralen Geometers,
der die Parzellen nach den gültigen
Verträgen von 1976 vermisst
und am Boden markiert und das rechtswidrige Urteil
des Kantonsgericht GR im Gelände einzeichnet und
erklärt,
weil dies
uns bisher und am 1. Sept. 2010 auch dem neutralen
Geometer Kreis AG verweigert wurde – Verweigerung
des rechtlichen Gehörs – durch Esther Ruckstuhl
unter Druck von RA Hermann Just, um unser Recht
und die Tatsachen zu unterdrücken und ihre
Lügen glaubhaft zu machen.
Die rechtswidrigen Verfügungen
sind aufzuheben und von neutralen unabhängigen
und nicht befangenen Instanzen neu zu beurteilen
– im
Besonderen,
da noch eine Grenz-Feststellungs-Klage hängig
ist, deren Sühneverhandlung am 1. Sept. 2010 !!!
war)
Da
-bei den Nachbarn S/K/P seit Jahren ein seltsames
abnormes Verhalten konstatiert werden kann
-Norbert Brunner als Kantonsgerichtspräsident
seit Jahren in duzenden unserer Fälle rechtswidrig
urteilt
und auch
mehrfach gelogen hat wie z.B. in seiner Verfügung
vom 16.März 2011
-RA Hermann Just sich vor laufender Kamera brüstet
“ Lügen ist mein Beruf“ und seine Lügen auch nachgewiesen
sind, auch auf Papier!
- Esther Ruckstuhl nicht selbständig und in der
Lage ist frei zu entscheiden- denn erst entscheidet
sie und schliesslich widerspricht
sie ihrer eigenen Meinung und folgt den Anweisungen RA H. Just -
Esther
Ruckstuhl Gerichtsentscheide, Pläne und
Verträge anscheinend doch nicht
erkennen kann
Esther
Ruckstuhl auch im Unverständnis unsere realistischen
Erklärungen mehrfach als “ ungebührliches“
Verhalten rügt
Esther
Ruckstuhl uns für die angeblichen „Lügen“ unbegründet,
unbewiesen büsst!
Esther
Ruckstuhl unsere eingereichten Gesuche unbeabeitet
vorsätzlich vergilben lässt
(dauernd straffällig wird!)
-den nachgewiesenen und mehrfach Straftätern seit
1976/1996 ein Reihe Straftaten nachgewiesen sind,
haben die mit
ihren erneuten Klagen wieder gelogen wie bereits
1996/1997.
-ebenfalls Kreispräsident Jochen Knobel,
Ingenieur! anhand der Pläne und Verträge blind
zu schein scheint und haarsträubende
Behauptungen in den 44 rechtswidrigen Entscheiden
gegen uns vertritt und sein Verhalten auch auf
Video gebannt sehr besorgniserregende aber aufschlussreiche
Informationen erteilt
scheinen
– nach unseren Erlebnissen - die Voraussetzungen ausführlich und mehrheitlich
gegeben zu sein,
diese chronisch überforderten und der Realität
entfremdeten Personen therapeutisch zu begleiten
und ihnen psychiatrische Unterstützung/Hilfe zukommen
zu lassen, damit sie wieder aus ihrer Verstrickung
herausfinden und in Zukunft nicht unter Folgeschäden
ihrer derzeitigen Miss-Handlungen zu leben haben.
Dringend muss bei den erwähnten
Personen, die seit 1996 ein nicht normales - aber gewalttätiges - Verhalten an den Tag legen z.B. durch ihr krankhaftes Lügen, ihren
Zwang falsche Urteile zu fällen, ihr chronisches
Herumtoben der Nachbarn S/K/P (Kruschel z.B. wieder
am 24.1.2011) mit Körperangriffen etc. auch untersucht werden, ob ihr rechtswidriges Verhalten als Folge eines
persönlichen Problems auftritt. Und wenn,
wären ihre Abnormalitäten geklärt, aber nicht
zu entschuldigen.
Würde
man alle, die sich das auswählen - über andere
Bürger als Amtsperson zu urteilen (beschliessen,
verfügen, entscheiden, bestimmen etc.) wie RA,
Richter, Polizisten, Politiker etc.- büssen entsprechend dem Automobilist im Strassenverkehr,
wären viele im Gefängnis, in der Psychiatrie oder
in lebenslanger Verwahrung.
Die
Methoden der Bündner Justiz nicht
nur in unseren Fällen heisst:
korrumpieren,
bombardieren, terrorisieren, prozessieren, provozieren,
manipulieren, diktieren, fingieren, zensurieren,
diffamieren, diskreditieren, ruinieren und wenn
alles nicht hilft - liquidieren etc. etc.
Da
diesen Richtern, Polizisten, RA, UR, Staatsanwälte
- kurz der gesamten Bündner Justiz - in unseren Fällen nachgewiesen ist,
dass sie gegen die Schweizer Gesetze, die Bundesverfassung
und das EMRK verstossen,
lehne ich diese Bündner Justiz ab, da diese
Straftäter –allgemeine bekannt als
Kriminelle sind.
Es
muss ein ausserkantonales Gericht (Bund) von Amtes
wegen gegen die Straftäter ermitteln.
Sämtliche Gerichtsentscheide (ausser zwei) müssen
neu beurteilt werden - auch wegen ständiger Befangenheit,
Amtsmissbrauch, Erpressungen, Drohungen, Nötigung,
Begünstigungen, Amtanmassung, Organisiertem
Verbrechen, krimineller Organisation, Rechtswidrige
Vereinigung etc.
Die neuesten Entscheide
von E. Ruckstuhl/Kreis und N. Brunner/Kanton beweisen
das organisierte Verbrechen.
Das
hat RA M. Buchli 1997 mit seinem Einfluss bereits
angekündigt.
Diesen Richtern geht es schliesslich auch darum,
die nachgewiesenen Straftaten der Mehrfachstraftäter
Kreispräsident Jochen Knobel, Nachbarn S/K/P,
deren Sympatisanten und Besucher/ Handwerker etc.
zu verdecken.
Damit machen und haben sie sich selbst strafbar
gemacht.
Beilagen als Beweismittel sind zu berücksichtigen:
- Straftäter-, Straftaten-, Aussageliste
- Brief /Bestätigung Mazenauers/Kreis5 Dörfer
vom 28.Juni 2000
- Brief des Straftäters RA H. Just vom 26.09.2003
- Plan amtlicher Geometer Signorell vom 8.April
1997/4. Juni 2007, der für die Gerichtsentscheide
1999/2000 vorlag, wie die vorgelegenen 4
gültigen Verträge und Pläne
von 1976 mit Flächenmassen /m2-Angaben
und
der
Plan als Beilage zu den Verträgen von 1976, mit dem Kruschel eigenhändig
bestätigte (1996), dass
alle gelogen haben.
Diese 4 gültigen Verträge beruhen auf den gekauften
m2/Flächen
von 1976 und nicht auf Urkundenfälschungen des amtlichen
Geometers Signorell
- rechtswidrige Verfügung E. Ruckstuhl/Kreis 5
Dörfer
- rechtswidrige Verfügung N. Brunner Kantonsgerichtspräsident
(Lüge Ruckstuhls und Brunners,
es wurde
bei der Sühneverhandlung am 6.Dez. 2010 überhaupt
kein ausführliches Protokoll
erstellt!!
Ich konnte/durfte
die Geschehnisse, Situation nicht schildern, Ruckstuhl
verweigerte mir das
rechtliche Gehör,
nachdem
RA Just sich einmischte und den Tarif durchgab
– und die Vollmacht ausgestellt
durch unsern RA unterschrieben
von meiner Frau akzeptierte E. Ruckstuhl
unter Druck Justs dann nicht
mehr, wies sie zurück und protokollierte sie gar nicht.
Ruckstuhl weigerte sich sie
zu den Akten zu nehmen. Das
ist Teamwork!
Taktik RA Just: die neue
Klage gar nicht erst durchgehen zu lassen durch
Einflussnahme und
Abweisung und Verzögerung
mit mehrmaligem Verschieben
der Sühne-Daten, Prozesse auf Nebenschauplätzen
eröffnen etc. denn
vor dem Krug, der zum Brunnen geht bis er
bricht,
fürchten
sich all die gegen uns sich verschworenen
Straftäter!
- Plan Geometer Kreis AG Sargans und amtlicher
Plan Signorell, der eine Urkundenfälschung
darstellt
Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten wie
Fotos, Videoaufnahmen, Pläne, Verträge, Gerichtsentscheide
etc.
Mit
freundlichen Grüssen