
Trimmis,
6. Juli 2011
Sehr
geehrter Herr Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer
Ich
wende mich heute an Sie, da ich nicht Recht/Jus studiert habe und für
meine Ausbildung also auch nicht hunderttausende
von Franken vom Steuerzahler/Staat benötigte.
Jedoch, entsprechend
meinen Rechtskenntnissen und gemäss Rechtsauskunft
und nach Schweizer Gesetz sind Sie verpflichtet die hiermit erhaltenen,
verschiedenen Strafklagen unverzüglich an die entsprechende
Institution weiterzuleiten, um die geforderten angemessenen
Massnahmen wie Verhaftungen, vorsorgliche Massnahmen
zum Schutze meiner Frau und mir und die Strafklagen
rechtzeitig einzuleiten etc.
Ich
bitte Sie, mir innert der nächsten 14 Tage Ihre
Weiterleitung und die Institution, an welche Sie
meine Klagen sandten, zu bestätigen, da es
sich auch um OD = Offizial Delikte handelt, die
von Amtes wegen verfolgt werden müssen.
Mit
bestem Dank und freundlichen Grüssen
Strafanzeigen
Am
27. Juni 2011 haben
die Bundesrichterin (Präsidentin) Frau Hohl, Bundesrichter L. Meyer, N. von Werdt mit dem
Gerichtsschreiber Schwander ein
rechtswidriges Urteil gefällt, welches gegen EMRK,
Schweizer Verfassung sowie gegen gültiges Schweizer
Recht verstösst. (Beilage Urteil 27. Juni 2011/II.
zivilrechtliche Abteilung)
Ich
erstatte Anzeige gegen die oben erwähnten Personen
des Bundesgerichts wegen
mehrfachem Amtsmissbrauch StGB 312,
Begünstigung StGB 305,
Falsche Anschuldigung StGB 303,
Nötigung StGB 181,
Drohungen StGB 180,
Ehrverletzungen StGB 173, Erpressung StGB 156,
Anstiftung StGB 24, Gehilfenschaft zu einem Verbrechen
StGB 25 etc. etc.
Es
besteht der dringende Verdacht, dass es sich auch
bei gewissen Bundesrichtern (wie in tausenden anderer Fälle in Gerichten,
auch in Graubünden) um
ein Organisiertes Verbrechen StGB 337,
Rechtswidrige Vereinigung
StGB 275 ter, Kriminelle Organisation
StGB 260 ter etc. handelt.
Da
es sich um OD = Offizial Delikte handelt, ist auch
von Amtes wegen ein Strafverfahren gegen die erwähnten
Personen einzuleiten.
Im
Urteil vom 27. Juni 2011 II. zivilrechtliche
Abteilung mit den erwähnten Richtern heisst es
auf Seite 2 :
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten
(Beilage: BGR vom 27. Juni 2011
Seite 1 und Seite 2)
Dies
begründet die hiermit gemachten Strafanzeigen, denn
den Bundesrichtern lagen die wichtigen Unterlagen
und Beweismittel (Pläne, Situationsplan etc.) vor
wie jeweils bei beiden Gerichtsurteilen:
erstes KGR-Urteil zu dieser Mauer von
2000 und
erneutes
KGR-Urteil zu dieser Mauer von 2011 .
Dieser Fall gab deshalb zur Beschwerde der Verweigerung des rechtlichen
Gehörs gehörig Anlass, weil die Kreispräsidentin
E. Ruckstuhl sowie der Kantonsgerichtspräsident
N. Brunner in ihren Urteilen diese vorliegenden
gültigen Pläne und Verträge sowie das erste schriftliche
Kantonsgerichtsurteil über diese Mauer im Jahre
2000
als
Beweismittel ignorierten.
Sie missachteten das erste Urteil, weil
man ein bereits gesprochenes Urteil nicht nochmals
beurteilen kann und
obwohl es unmissverständlich bewiesen ist/war, dass
diese Mauer auf unserem
Privatgrundstück steht und
per Gerichtsentscheid 2000 den nachgewiesenen
Straftätern Seitz/Kruschel/Pellicioli
in keiner Weise eine Berechtigung gegeben ist;
es besteht also keine Besitzesstörung
gegen diese drei notorischen Straftäter Seitz/Kruschel/Pellicioli.
Tatsache ist, dass diese Nachbarn
1. Klaus Dieter Kruschel-Weller, Mittelweg 22, 7203
Trimmis
2. Peter Seitz-Kokodic, Mittelweg 20, 7203 Trimmis
3. Remo und Heidi Pellicioli-Melchior, Mittelweg
19, 7203 Trimmis
erneut wie bereits seit Jahren mehrfach gelogen
haben und ihnen seit Jahren eine Reihe von Straftaten und
anormales, gewalttätiges
Verhalten nachgewiesen sind. Ebenfalls nachgewiesen
ist, dass diese drei Nachbarn - weil schon 1976
bereits rechtswidrig gebaut und seither täglich
rechtswidrig handeln, auch mit Hilfe der Schweizer
Justiz.
Gültiges
Gesetz und 4 gültige Verträge von 1976 und das Grundbuchamt
GR werden ausser Kraft gesetzt.
Gegen den Vertreter dieser drei Nachbarn RA
Hermann Just Masanserstr. 35 Chur (Haus Freimaurerloge
Libertas et Concordia mit 90 Mitgliedern!!) wohnhaft
Rebhof 2 in 7304 Maienfeld, der notorisch lügt –
nach seinen Aussagen auf Video ist Lügen sein Beruf
als RA ! – und
gegen die Kreisrichterin und Rechtsanwältin Esther
Ruckstuhl, Kreisamt Fünf Dörfer, die nach Justs
Befehlen agiert und mir das rechtliche Gehör verweigert
und weitere Straftaten gegen uns begeht, habe ich ebenfalls Straf- und Schadenersatzklage
erhoben sowie
gegen Kantonsgerichtspräsident, Straftäter und Rechtsanwalt
Norbert Brunner, der uns jedesmal
das Rechtliche Gehör verweigert und zu Gunsten
Justs und der drei Straftäter, den Nachbarn, entscheidet.
(siehe Beilage und
Briefe auch an der Kommandanten der Kapo GR Beat
Eberle vom 4. 3. 2011/30.4.2011. )
Nach Schweizer
Gesetz hätte Norbert Brunner schon vor Jahren wegen
Befangenheit etc. zurücktreten müssen (Beilage Brief vom 1.3. 2011)
Die
erneuten Urteile von Kanton und Bund verweigern
uns das rechtliche Gehör;
denn ein erstes Gerichtsurteil bestätigt im Jahre
2000 die Mauer auf unserem Privatgrund und
ausserdem
basieren beide Urteile auch
auf einer Urkundenfälschung des amtlichen Geometers,
d.h. die vorliegenden Pläne sind bezüglich Grenze
falsch, was das Gericht weiss, uns aber auch da
das rechtliche Gehör verweigert.
Das
Bundesgericht unterstützt diesen Missbrauch durch
Verweigerung des rechtlichen Gehörs bzw.
Nicht-Eintreten auf das Gesuch,
nachdem zuerst der Beschwerde die aufschiebende
Wirkung erteilt worden ist und nun unter nicht erstreckbarer
Frist die auferlegte Verpflichtung zu erfüllen sei,
d.h. unser Privatgundstück abzuräumen und den paar Nachbarn zur unentgeltlichen
Verfügung zu stellen = Enteignung !
Ich
verlange wie oben erwähnt und aus
den Beilagen ersichtlich ist
die
sofortige Einleitung der entsprechenden Strafmassnahmen
wie Verhaftung der Straftäter laut meiner Klagen
sowie vorsorgliche Massnahmen zum Schutze meiner
Frau und mir und unsers Privateigentums
wie Einweisung der Straftäter in eine Psychiatrische
Klinik. Das
anormale und gewalttätige Verhalten, die abstrusen
Behauptungen, und Lügen
der erwähnten Straftäter sind belegt mit
all den nachgewiesenen Straftaten gegen uns
(siehe Straftaten-Straftäter-, Aussageliste und Pläne, Briefe und Fotokopien etc. )
und begründen die Notwendigkeit vorsorglicher
Massnahmen.
Ich
erstatte Strafanzeige gegen den jetzigen Kommandanten
der Kapo Graubünden Beat Eberle (seit Jan 2011)
Ringstrasse 2 in 7000 Chur wohnhaft in Flums
wegen mehrfachem Amtsmissbrauch StGB 312, Begünstigung
StGB 305, etc. etc.
Seit 4.
März 2011 / 30.4. 2011 (Beilage Straftäterliste
und eingereichte Straf- und Schadenersatzklagen)
hat
B. Eberle
meine Klagen nicht weitergeleitet, wozu er – als
Jurist selbst wissend – nach Schweizer Gesetz verpflichtet ist. Mir
liegt bis heute kein Dokument/keine Bestätigung
meiner eingereichten Klagen vor, welche die verpflichtende
Weiterleitung erklären würde.
Es
besteht jetzt der dringende Verdacht, dass
auch der neue Kommandant der Kapo Graubünden
wie der zu Tode gekommene ehemalige Kommandant Markus
Reinhardt/Rotarier/FDP zum
allgemein bekannten Filz und
zur Korruption
hier in Graubünden gehört. Anders ist sein Verhalten nicht zu erklären,
womit auch für die Zugehörigkeit zum Organisierten
Verbrechen StGB 337, zur Rechtswidrigen Vereinigung
StGB 275 und zur Kriminellen Organisation StGB 260
ter dringender Verdacht besteht. (Beilage
Zeitungsartikel und der 2. Brief
an Reg. Frau Barbara Janom Steiner )
Es handelt sich bei meinen
eingereichten Straf- und Schadenersatzklagen (Beilagen)
auch um solche gegen Polizisten, Söhne von Polizisten,
Kreis-, Bezirks-, Kantonsrichter, Staatsanwälte,
UR, Behördenmitglieder, Regierungsrätin Frau Janom
Steiner, Rechtsanwälte Just und Buchli/Salishaus
Chur Freimaurerloge Libertas et Concordia , die
jahrzehntelang rechtswidrig agierenden Nachbarn
Kruschel-Weller, Seitz-Kokodic, Pellicioli-Melchior
und andere nachgewiesene Straftäter.
Zu
untersuchen ist auch, ob und wie erneut geheime
Organisationen agieren/manipulieren - wie Bilderberger, Freimaurer, Rotarier, Lions,
Kiwanis, Round Table, Soroptimisten, Zonta Club etc. - die sich nicht an Schweizer Gesetze und
Schweizer Verfassung und EMRK halten,
da sie einer übergeordneten internationalen Verfassung
verpflichtet sind. (siehe auch Freimaurer
der USA G.W.Bush etc.)
Da auch
schon mehrfach Bundesrichter, Bundesanwaltschaft
und andere Institutionen nachweislich rechtswidrig
entschieden, sind alle unserer Fälle seit 1997 vor Kreis-,
Bezirks-, Kantons-, Bundesgericht (ausser 2 ) neu
zu beurteilen und die entsprechenden Strafverfahren
von Amtes wegen einzuleiten. Hat doch der Kantonsgerichts-präsident
den Kreispräsidenten Jochen Knobel in 44 Fällen
aufgefordert rechtswidrig zu handeln und dies dann
auch noch bestätigt. (Beilage Knobel)
Die Ausstandsgründe wurden
schon vor Jahren sachlich erklärt und begründet
und sind somit bekannt. Sie wurden
bisher aber von den Straftätern in der Justiz und
in den Behörden ignoriert - so wie der
mehrfach verlangte Ausstand der befangenen Richterpersonen
in unsern Fällen, also der gesamten Bündner Justiz,
da Filz und Korruption massiv vorhanden sind. (siehe
Straftäterliste)
Die ausreichenden
Beweismittel sind vorhanden. Die kriminellen Machenschaften
können mit Plänen, Verträgen und einem neutralen
Geometer am Mittelweg in 7302 Trimms bewiesen werden.
Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten.
Ich verbiete weiterhin
auch allen Straftätern (gemäss Liste) und anderen
Personen ohne unsere Erlaubnis unser Grundstück
nach den gültigen und gültig im Grundbuch eingetragenen
Verträgen von 1976 nach bezahlten/gekauften m2-Land zu betreten, befahren oder anderweitig zu benützen
oder missbrauchen.
Es ist ein Menschenrecht auch Straftäter das Benützen
unseres privaten Grundstücks zu verbieten.
Ich verweise auch auf die Bundesverfassung Art.
146 :
Der Bund haftet für Schäden die seine Organisationen
in Ausübung amtlicher Tätigkeit widerrechtlich verursacht
haben .
Deshalb verlange ich eine Entschädigung von SFr.
10 Mio.
Da öffentliches
Interesse besteht geht dieses Schreiben an verschiedene
Personen im In- und Ausland.
Mit freundlichen Grüssen
Verschiedene
Beilagen:
Briefe an Frau Reg.
Barbara Janom Steiner, B. Eberle, N. Brunner, Chr.
Bucher-Brini,
Straftäterliste, Straftatenliste, Aussageliste
Pläne, Skizzen; Fotokopien
Zeitungsartikel, Justizskandal 21. Juni 2011,
Gerichtsurteil, Behördenwillkür, Freimaurerverfassung,
Rotarierverfassung
Weiteres im Internet siehe Liste
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