Trimmis,
21. Januar 2011
Sehr
geehrter Herr Präsident Keller
Hiermit
erhalten Sie in Kurzform, als 2.Teil meiner Eingaben
vom 14.1.2011, Entscheide und Verfügungen etc.
welche nachweislich rechtswidrig sind.
Es
handelt sich um Befangenheit, Anstiftung, Gehilfenschaft
zu einem Verbrechen, Betrug, Erpressung, Ehrverletzungen,
Verdächtigungen, übler Nachrede, Verleumdungen,
Diffamierungen, Nötigungen, Unterdrückung von
Urkunden, Urkundenfälschung, Grenzverrückung,
Öffentliche Aufforderung
zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, strafbare
Handlungen, Kriminelle Organisation, Rechtswidrige
Vereinigung, Organisiertes Verbrechen, Falschanschuldigungen,
Begünstigungen,
Falsche Beweisaussagen, Amtsmissbrauch,
Strafbare Veröffentlichung, Vorteilsgewährung,
Organisiertes Verbrechen etc. etc., weshalb von
Amtes wegen eine Strafuntersuchung und
eine neue Beurteilung aller Fälle einzuleiten
ist - auch wegen nachgewiesener Befangenheit
(siehe Beilagen und Straftäterliste) und vor allem
zum Schutze meiner Frau und mir - weil
dies die Bündner Justiz und Regierungsrätin Frau
Janom Steiner/BDP vorsätzlich unterlassen. (Mittäter)
Auch
die eingereichten Strafklagen zu Untersuchungsrichter
Dr. iur. M. Eckert
wurden bisher von den verantwortlichen
Behörden nicht instanziert (Beilage
5.März
2004). Deshalb sind diese Klagen ebenso unverzüglich
einzuleiten – auch wie erwähnt gegen die anderen
Straftäter der Staatsanwaltschaft laut Straftäterliste.
Zudem sind entsprechende Massnahmen gegen den
Kreispräsidenten Jochen Knobel und die Kreis-Vizepräsidentin
Esther Ruckstuhl zu treffen. (siehe Beilage)
Sämtliche von mir eingereichten Strafklagen wurden ungeprüft abgelehnt
oder zielgerichtet nicht instanziert. Dafür wurden
z.B. die herumtobenden und nachgewiesenen Straftäter
Kruschel/Seitz/Pellicioli verschont, belohnt, begünstigt und aktiv gefördert.
Damit wird versucht die nachgewiesenen Straftaten
der Bündner Justiz zu vertuschen. Zugleich bestätigt
diese Justiz aber ständig, dass sie rechtswidrig
handelt.
Um nicht
alles zu wiederholen, lege ich Ihnen meine Eingabe
vom 14.Januar 2011 bei.
Doch
möchte ich nochmals betonen, wenn jahrelang Richter (z.B. Alex Schmid/Norbert
Brunner, Urs Schlenker, Michael Fleischhauer,
Stefan Lechmann etc. ), UR,
Staatsanwälte ( z.B. Albert Largiadèr, Maurus
Eckert etc.), Polizisten,
Behörden, RA Buchli, RA Just, Geometer Jenatsch/Signorell
und z.B. auch die Nachbarn Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior
behaupten man sei vor meiner
Anwesenheit in Trimmis (also vor 1995)
über
das Haus von Seitz-Kokodic, über Gartenzäune,
Holzabschrankungen, einen Hydranten, über 20m
hohe Bäume und Sträucher, Holzstapel, eine Böschung
und eine Steinmauer etc. gefahren und ich hätte das rechtswidrig geändert
– erweist
sich eine Untersuchung gegen die gesamte Bündner Justiz und die Nachbarn
in unseren Fällen als dringend notwendig; denn
es muss doch endlich geklärt werden, ob
es sich um vorsätzlich rechtswidrige Handlungen
oder um ein persönliches Problem dieser Personen
und ihrer Kreise handelt; denn bis heute werden
wir immer noch mittels unhaltbaren Lügengebilden
verurteilt und bestaft, gebüsst und dabei wurde uns jegliches Recht abgewürgt.
Noch nie
hat diese Justiz etc. die Möglichkeit zugelassen unsere Argumentationen,
Beweise wie
Pläne , Verträge auch mittels Augenschein und
neutralem Geometer etc. voll ins Recht einzubeziehen. (Beilage Fotokopie der Situation)
Das verbürgte Schweizer
Recht einfordernd, lehne ich diese Justiz ab wegen
ihrer jahrelangen Straftaten gegenüber uns und
unserem Eigentum. (Beilage Zeitungsartikel)
Ich verlange seit Jahren
- sowie auch diesmal wieder - einen Augenschein
mit einem neutralen, kompetenten Geometer, da
unsere Beweismittel der 4 neutralen Geometer von
der Bündner Justiz nicht anerkannt werden. Dieser geforderte Geometer muss neu die Vermessung laut den 4 Plänen und 4 Verträgen von 1976 (mit Flächenangaben m2) vornehmen
– Verträge,
die alle Parteien bis heute fordern. (Beilagen
der Nachbarn und der Gemeinde Trimmis)
Damit kann schliesslich festgestellt werden, wer
seit 1996 falsche Angaben macht (lügt). Auch zur
Verteidigung unserer Ehre und der Wahrheitsfindung
muss diese Möglichkeit endlich eingeräumt werden.
Es
sind dringend vorsorgliche Massnahmen zu treffen
betreffend Nachbarrecht, Eigentum und Besitz und
unseren Menschenrechten. Was
aber für uns kompromisslos feststeht ist, dass
die Wahrheit endlich zugelassen werden muss, die
gültigen Verträge endlich akzeptiert werden und
die verantwortlichen Personen entsprechend zur
Rechenschaft gezogen werden, damit für alle Ruhe
einkehrt; denn diese Personen planen
und forcieren bereits wieder unlautere Tätigkeiten
gegen uns, da sie gefangen sind in ihrer Verstrickung
und um ihre eigenen Straftaten zu verdecken, gleichzeitig
aber auch zu bestätigen.
So fordern
wir die Überprüfung und evtl. Durchsetzung einer
angemessenen Friedensbürgschaft von Fr. 200 000.-
um unser Grundstück vor weiteren unberechenbaren
Handlungen der Justiz und entsprechenden Personen
zu schützen.
Auch dank der Hilfe
der straffällig gewordenen Justiz (entsprechende
Urteile seit 1997) benützen
unsere Nachbarn - die 1976 bereits falsch gebaut haben, also Straftäter
seit 1976 sind, wobei die Justiz sowie Gemeindebehörde
Trimmis die Beweisführung bisher unterdrückt,
ablehnt - sowie
ihre Besucher etc. 130m2 unseres Grundstücks.
Bei
den beiliegenden Beweismitteln handelt es sich
(wie schon mehrmals erwähnt) nur um einen Teil
unserer seit Jahren angehäuften Beweismittel.
Weitere und detailliertere Beweismittel ergeben
sich während einer Augenscheinnahme vor Ort anlässlich
der Neuvermessung/Kontrollvermessung des neutralen
Geometers nach unserm geforderten Auftrag gemäss
den 4 gültig im Grundbuch eingetragenen Verträgen
und 4 Plänen von 1976 mit Quadratmeterangaben.